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Ort: Bund
Aktuelles • 5. März 2021

Der Lockdown wird gelockert - Schritt für Schritt

Lockerungen des Lockdowns - ein Aufatmen für viele Betriebe

Mit dem Beschluss der jüngsten Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 wird der Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert. Dennoch wurden perspektivische Lockerungsschritte festgelegt. Den kompletten Beschluss finden Sie im PDF-Download.

Ab dem 8. März werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z. B. Kosmetik und Rasur, sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

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Nächster inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab 8. März Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen. Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich. Steigt die 7-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, greift die sog. Notbremse und wird auf die derzeit gültigen Regelung zurückgegriffen.

Nächster inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab 22. März Wenn die 7-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung. Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Nächster inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab dem 5. April Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken, aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

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Der Beschluss ist noch nicht rechtsbindend. Dieser wird heute Nachmittag erwartet, 5. März 2021. Bild: Pixabay, Graphik der Bundesregierung Quelle: IHK Rheinhessen

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