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Ort: Mainz-Bingen
 • 7. Mai 2021

Inzidenzwert unter 100: Bundesnotbremse ausgesetzt

Inzidenzwert unter 100: Bundesnotbremse ausgesetzt:
Seit Montag liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mainz-Bingen unter dem Grenzwert von 100. Damit gelten ab Sonntagmorgen 0.00 Uhr nicht mehr die Regeln der Bundesnotbremse, sondern die der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. So entfällt u.a. die nächtliche Ausgangssperre und es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Landrätin Dorothea Schäfer: „Das freut uns natürlich sehr, denn insgesamt ist die Entwicklung mit der heutigen Inzidenz von 68 sehr erfreulich. Ich appelliere dennoch an die Bevölkerung im Landkreis, weiter achtsam zu bleiben, damit diese Entwicklung so positiv bleibt. Masken, Abstand, Hygieneregeln sind nach wie vor wichtig.“

Im Einzelnen gelten im Kreis Mainz-Bingen ab Sonntag unter anderem folgende Regelungen:

· Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt.

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· Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

· Einkaufen für den täglichen Bedarf (Supermärkte/Tankstellen) ist je nach Verkaufsfläche mit einem Kunden oder einer Kundin pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmetern möglich.

· Für Terminshopping („Click & meet“) im übrigen Einzelhandel gilt eine Kundin oder eine Kunde pro 40 Quadratmetern. Abstandsgebot sowie verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung sind einzuhalten. Ein negativer Schnelltest muss nicht vorgelegt werden.

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· Körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure oder Fußpflege sind erlaubt, wenn sie medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Es gilt Maskenpflicht - die Testpflicht entfällt. Zudem sind Tattoo- und Piercingstudios oder ähnliche Einrichtungen wieder zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung keine Maske getragen werden, hat die Kundin oder der Kunde ein maximal 24 Stunden altes negatives Ergebnis einer Corona-Testung mitzubringen oder vor Ort durchzuführen.

· Kontaktfreier Sport im Freien ist alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Auch Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren dürfen im Freien trainieren.

· Kontaktfreier Sport in geschlossenen Räumen, zum Beispiel in Fitnessstudios, ist unter gleichen Kontaktbeschränkungen zulässig. Es gilt allerdings ein Abstandsgebot sowie Testpflicht. Pro angefangene 40 Quadratmeter Trainingsfläche darf eine Person zugelassen werden.

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· An den Schulen kann Präsenz- oder Wechselunterricht stattfinden. Bei Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden zwei Selbsttests pro Woche durchgeführt. Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt bis zu den Pfingstferien im Wechselunterricht zu bleiben.

· Gastronomiebetriebe dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Es gilt das Abstandsgebot, sowie die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken, Kontakterfassung sowie eine Testpflicht.

· Im Bereich Kultur dürfen Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Genehmigung öffnen. Es gilt unter anderem Vorausbuchungspflicht und eine Personenbegrenzung je nach Fläche auf einen Kunden oder eine Kundin pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmetern möglich.

Weitere und detailliertere Regelungen sind der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) zu entnehmen.

Hintergrund: Wenn in einer Kommune die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter dem Wert von 100 liegt, gelten am übernächsten Tag die nachfolgenden Regelungen für Kommunen unter 100. Dies sind derzeit die der 19. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz. Übersteigt der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100-Grenze greift erneut die Bundesnotbremse.

Die jeweilige Regelung ist von der Kreisverwaltung bekannt zu machen. Dies erfolgt durch Pressemeldungen, Homepage und soziale Medien.

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