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Ort: Jugendschöffenwahl 2023: Schöffen gesucht
Soziales • 1. Februar 2023

Jugendschöffenwahl 2023: Schöffen gesucht

Zeit und Lust sich durch ein Engagement am Gericht für die Gesellschaft einzubringen: Darum geht es beim Ehrenamt als Jugendschöffe. Bundesweit werden derzeit Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht – so auch im Landkreis Mainz-Bingen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis wohnen, können sich ab sofort für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Kreisjugendamt melden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises erstellt im Juni diese Liste, der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht wird im Herbst aus diesen Vorschlägen die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Voraussetzungen für das Amt als Jugendschöffe

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Die Jugendschöffen nehmen an Gerichtsverhandlungen der Jugendstrafkammern an den Amtsgerichten Bingen oder Mainz teil. Als Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung bringen sie so ihre Lebenserfahrung, ihr Alltagswissen und ihr Engagement in die Verhandlungen mit ein. Die Tätigkeit ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Diese Eigenschaften sind unabdingbar für das verantwortungsvolle Amt, ebenso wie soziale Kompetenz. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Eine weitere Bedingung betrifft das Alter: Angehende Jugendschöffen müssen am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Außerdem dürfen die Freiwilligen keine Vorstrafen haben. Selbsterklärend ist Erfahrung im Umgang mit Menschen – insbesondere Jugendlichen – für das Ehrenamt in der Jugendstrafkammer unerlässlich. Die Jugendschöffen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Es ist wichtig, Zeit in das Amt zu investieren und sich über die Mitwirkungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf dem Laufenden zu halten, juristische Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Denn: Wer sich zum Richten über Menschen berufen fühlt, braucht Verantwortungsbewusstsein.

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An wen wenden sich Interessierte für das Amt als Jugendschöffe?

Für den Amtsgerichtsbezirk Mainz können sich Personen bewerben, die in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim oder in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm sowie Rhein-Selz wohnen. Bewerberinnen und Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Bingen sollten ihren Wohnsitz in den Städten Bingen und Ingelheim sowie den Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe oder Sprendlingen-Gensingen haben.

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Interessierte melden sich bis spätestens 31. Mai 2023 beim Kreisjugendamt. Sabrina Butz steht per Telefon unter 06132/787-13290 oder per E-Mail an butz.sabrina@mainz-bingen.de zur Verfügung. Auch Barbara Krause von der Kreisverwaltung hilft bei Fragen und Bewerbungen weiter: Telefon: 06132-787-1070, E-Mail: krause.barbara@mainz-bingen.de. Das für die Bewerbung notwendige Formular wird auf Wunsch zugesandt oder kann auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden: https://www.mainz-bingen.de, „Verwaltung“ und dann „öffentliche Ausschreibungen und Bekanntmachungen“.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter https://www.schoeffenwahl2023.de und auf https://www.schoeffenwahl.de der PariJus gGmbH.

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