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 • 6. August 2021

Corona in Rheinland-Pfalz - Rückblick Sommerferien bis Ende November 2020

Corona in Rheinland-Pfalz – Rückblick Sommerferien bis Ende November 2020:
Nach dem Ende der Sommerferien in allen Bundesländern steigen die Zahlen langsam an. Testkapazitäten werden aufgestockt. Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz tritt ab dem den 16.09.2020 in Kraft und hat eine angedachte Laufzeit bis 31.10.2020. Die 11. CoBeLVO bringt für den Handel folgende Änderungen:

-Zugangsbegrenzung: Wir konnten eine Erhöhung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf 1 Person pro 5 qm Verkaufsfläche erreichen (vorher 1/10qm). -Veranstaltungen im Freien: Max. 500 Personen (vorher 350) -Veranstaltungen Innen: Max. 250 Personen (vorher 150)

Der unermüdliche Einsatz der Handelsverbände hat sich gelohnt. Die Überbrückungshilfen werden ab sofort angepasst. Damit haben viele Einzelhändler, insbesondere in den stark betroffenen Innenstädten die Möglichkeit, Überbrückungshilfen zu bekommen. Unsere wichtigste Forderung ist und bleibt weiterhin die Anpassung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten und im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten verzeichnet haben. Alternativ ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum Voraussetzung. Die Verbände erachten diese Zugangsgröße weiterhin für zu hoch, und setzen sich auf allen Ebenen für eine weitere Absenkung ein. Bis zu den Herbstferien will die Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine „Corona-Ampel“ einführen. Der Begriff Corona-Ampel steht für einen dreistufigen Warn- und Aktionsplan: Er sieht auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte die drei Warnstufen Gelb, Orange und Rot mit jeweils speziellen Regelungen und Einschränkungen vor, die bei Bedarf schrittweise gesteigert oder zurückgenommen werden können. Die gelbe Warnstufe ist in Rheinland-Pfalz erreicht, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage fünf Tage lang bei 20 Fällen pro 100 000 Einwohnern oder darüber liegt. Übersteigt diese sogenannte 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander den Wert von 35, wird die Stufe Orange erreicht, bei über 50 dann Rot. Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung! Das Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I ist am 9. Oktober 2020. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Seit Oktober 2020, d. h. mit dem Ende der Herbstferien steigen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen rasant an. Betroffen davon sind vor allem der Süden und Westen Deutschlands. Im Norden und im Osten halten sich die Zahlen noch in Grenzen. Getestet werden hauptsächlich Personen mit Symptomen und Reiserückkehrer aus dem Ausland. Rückkehrer aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands werden nur im Notfall getestet. Die meisten Städte und Landkreise sind auf „rot“ gestiegen.

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Es können schon wieder „Hamsterkäufe“ u. a. bei Mehl, Nudeln, Toilettenpapier und Seife beobachtet werden. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen sind seit dem 19. Oktober 2020 wieder telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden möglich.

Eine weitere Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten fand am 25.11.2020 statt. Dort wurde insbesondere über Verschärfungen im Hinblick auf den Einzelhandel gesprochen. Die neugefassten Regelungen sahen wie folgt aus:

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche, b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet.

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Da wir im Vorfeld der Sitzung von den Plänen erfahren hatten, hatten wir uns als Verband noch vor der Beratung der Ministerpräsident/Innen und der Kanzlerin gegen diese nicht hinnehmbaren Verschärfungen ausgesprochen.

Mit Schreiben an die Ministerpräsidentin, das Wirtschaftsministerium sowie das Arbeitsministerium haben wir darauf hingewiesen, dass eine Verschärfung der Zugangsbegrenzungen die ohnehin schwachen Frequenzen im innerstädtischen Handel noch mehr belasten wird und dass auch im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels entsprechende Begrenzungen zu Warteschlangen vor den Geschäften führen werden. Diese Situation ist im Hinblick auf die Witterung nicht gerade förderlich, um die Pandemiesituation zu bewerkstelligen.

Quelle: Handelsverband Rheinland-Pfalz Fortsetzung in der nächste Ausgabe Bildquelle: Pixabay

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