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Ort: Rheinland-Pfalz
 • 28. Oktober 2021

Corona in Rheinland-Pfalz - Chronologie Ende November bis Mitte Dezember 2020

Corona in Rheinland-Pfalz - Chronologie Ende November bis Mitte Dezember 2020
Eine weitere Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten fand am 25.11.2020 statt. Dort wurde insbesondere über Verschärfungen im Hinblick auf den Einzelhandel gesprochen. Die neugefassten Regelungen sahen wie folgt aus:

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche, b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet.

Da wir im Vorfeld der Sitzung von den Plänen erfahren hatten, hatten wir uns als Verband noch vor der Beratung der Ministerpräsident/Innen und der Kanzlerin gegen diese nicht hinnehmbaren Verschärfungen ausgesprochen.

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Mit Schreiben an die Ministerpräsidentin, das Wirtschaftsministerium sowie das Arbeitsministerium haben wir darauf hingewiesen, dass eine Verschärfung der Zugangsbegrenzungen die ohnehin schwachen Frequenzen im innerstädtischen Handel noch mehr belasten wird und, dass auch im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels entsprechende Begrenzungen zu Warteschlangen vor den Geschäften führen werden. Diese Situation ist im Hinblick auf die Witterung nicht gerade förderlich, um die Pandemiesituation zu bewerkstelligen.

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz trat am 01.12.2020 mit den bereits angekündigten Änderungen in Kraft. Für den Handel waren dies: Maskenpflicht auch im unmittelbaren Umfeld der Geschäfte, auch bereits auf Parkplätzen Gestaffelte Personenbegrenzung: - auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche - und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche

Die Zahl der Infizierten steigt unaufhörlich weiter. Deshalb wurde am 14.12.2020 die neue Rechtsverordnung, somit die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Sie war vorerst bis zum 10. Januar 2021 gültig. Ab dem 16.12.2020 mussten mit Ausnahme einiger Unternehmen (u. a. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Sanitätshäuser), die Geschäfte des Einzelhandels schließen. Abhol- und Lieferdienste blieben weiterhin möglich. Dies aber lediglich unter der Voraussetzung, dass die Ware vorab bestellt worden war.

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Bezüglich möglicher Einschränkungen von Non-Food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel galt die gleiche Regelung wie im Frühjahr. Somit durften Waren, die nicht zu den freigegebenen Bereichen gehören, veräußert werden, soweit diese nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder Angebotes bilden. Die Schulen wurden ab dem 16.12.2020 geschlossen. Wir haben die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Bilanzierungsstichtage von Ende Februar 2021 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind!

Wir haben darauf hingewiesen, dass die angedachte Abschreibungsmöglichkeit für nicht veräußerte Waren dazu führen kann, dass der Firmenwert sinkt. Dies kann zu einer Überschuldung des Unternehmens führen. Daher haben wir darum gebeten, die Insolvenzantragspflicht bis mindestens Ende Juni 2021 aufzuschieben.

Weiterhin haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass entsprechende Unterstützungsprogramme für den Handel angepasst werden müssen. Die November- / Dezemberhilfe muss auch für den Handel, zumindest für den Schließzeitraum im Dezember, Anwendung finden. Hier war eine Gleichbehandlung mit der Gastronomie geboten.

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Wir waren ständig in Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium, der Landesregierung und dem Arbeits- und Sozialministerium, um weitere auftauchende Fragen schnellstmöglich zu klären.

Logo Handelsverband aus August 21, Seite 15 Quelle: Handelsverband Rheinland Pfalz Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

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