3G-Zutrittsbeschränkung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung
3G-Zutrittsbeschränkung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung
In allen Gebäuden und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein gilt ab sofort die 3G-Zutrittsbeschränkung. Besucherinnen und Besucher dürfen nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis die Einrichtungen betreten. Bei dem Testnachweis muss es sich um einen negativen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der beim Betreten nicht älter als 48 beziehungsweise 24 Stunden sein darf. Selbsttests unter fachlicher Aufsicht können nicht angeboten werden.
Darüber hinaus gilt weiterhin, dass ein Besuch der städtischen Ämter und Bereiche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ebenso besteht in allen Räumen die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot. Diese Auflagen dienen dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger.