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 • 7. Dezember 2021

3G-Zutrittsbeschränkung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung

3G-Zutrittsbeschränkung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung

In allen Gebäuden und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein gilt ab sofort die 3G-Zutrittsbeschränkung. Besucherinnen und Besucher dürfen nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis die Einrichtungen betreten. Bei dem Testnachweis muss es sich um einen negativen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der beim Betreten nicht älter als 48 beziehungsweise 24 Stunden sein darf. Selbsttests unter fachlicher Aufsicht können nicht angeboten werden.

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Darüber hinaus gilt weiterhin, dass ein Besuch der städtischen Ämter und Bereiche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ebenso besteht in allen Räumen die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot. Diese Auflagen dienen dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger.

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