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 • 5. Januar 2022

Chronologie Ende Januar bis Mitte Februar 2021

Chronologie Ende Januar bis Mitte Februar 2021

Aufgrund der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung blieben die Schulen bis 31.01.2021 geschlossen, mit Ausnahme für die Abiturprüfungen sowie sonstiger nicht aufschiebbarer Prüfungen.

Private Kontakte, in Räumen, sollen auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt werden.

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Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit Personen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person zulässig.

Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2021 eine neue Einreiseverordnung beschlossen. Die Verordnung regelt die Einreisebedingungen aus Risikogebieten. Künftig müssen sich Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem SARS-CoV-2 Risikogebiet aufgehalten haben, elektronisch anmelden. Zudem sind in vielen Fällen bei Einreise die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich.

Die Erste Änderungsverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz tritt am 25. Januar 2021 in Kraft. Nach der Änderungsverordnung sind ab 25.01.2021 medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN 95 / N 95 oder FFP 2 zu tragen.

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Dies gilt zwar gem. der Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz nicht für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (§ 1 Abs. 4 Ziffer 4), jedoch wird diese Ausnahmeregelung der Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz durch die neue Arbeitsschutzverordnung betreffend des Covid19 Virus aufgehoben. Denn in der Corona-Schutzverordnung ist nach der Änderung mit Gültigkeit ab 25.01.2021 ausdrücklich geregelt, dass „Regelungen des Arbeitsschutzes unberührt bleiben“. Folglich muss auch an Arbeitsplätzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Auffüllen von Waren in Regale oder bei Tätigkeiten, bei denen die Gefahr des erhöhten Aerosolausstoßes besteht, oder wenn mehr als eine Person pro 10 m² im Raum wären, eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2/KN 95/N95 Maske getragen werden.

Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher waren seit Dezember 2020 sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuteten, dass die dort aufgetretene Mutation – Alpha-Variante - deutlich infektiöser ist, als das bisher bekannte Virus. Die Schulen blieben bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Wir konnten erreichen, dass nunmehr in den Auslegungshilfen festgeschrieben wurde, dass Orthopädieschuhmacher und Orthopädietechniker geöffnet haben dürfen.

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Mit dem neuen Beschluss vom 12.02.2021 hatte die Landesregierung Rheinland-Pfalz ihre Corona-Bekämpfungsverordnung erneut geändert.

Die Änderungen traten ab dem 14. Februar in Kraft.

Ab dem 14. Februar galt: Verlängerung der bisherigen Verordnung (also Zwangsschließung von Handel, Gastronomie, … wie bisher) bis 28.02.2021 Kitas und Schulen blieben bis zum 21. Februar 2021 geschlossen Grundschulen und Unterstufen des Bildungsgangs, ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen und die Primärstufe der anderen Förderschulen sollten ab dem 22. Februar starten. Der Start erfolgte im regulären Präsenzunterricht. Wenn keine Abstände (mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden konnten, dann im Wechselunterricht.

Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen konnten stattfinden. Umfangreiche Anordnung des Tragens von medizinischen Masken (Pflicht zum Tragen von OP Masken oder FFP II, KN95, N 95 und NEU: „oder eines vergleichbaren Standards“).

Zu Öffnungsmöglichkeiten im Sinne einer Öffnungsstrategie für den Einzelhandel fand sich in der Corona-Verordnung nichts! Das war sehr enttäuschend, denn in Rheinland-Pfalz lag der Inzidenzwert seinerzeit bei 47,6 und sollte voraussichtlich Mitte der kommenden Woche landesweit bei einem Inzidenzwert unter 35 pro 100.000 sein. Wir haben weiter daran gearbeitet, dass der Einzelhandel wieder öffnen darf.

(Quelle: Handelsverband Rheinland-Pfalz Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

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