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Ort: Ingelheim
 • 11. Juni 2022

Chronologie Mitte März bis April 2021

Am 22.03.2021 trat die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung mit verschiedenen neuen Regelungen in Kraft. Sie war gültig bis zum 11.04.2021.

Die Testpflicht galt bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen eine Maske nicht getragen werden konnte (bspw. einige Kosmetikanwendungen) und in der Außengastronomie.

Gastronomische Einrichtungen durften ab dem 22. März 2021 ihren Außenbereich öffnen. Eine Bewirtung durfte ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen. Ein Aufenthalt an der Theke war nicht zulässig. Die gastronomische Einrichtung musste ein Hygienekonzept vorhalten. Darüber hinaus galten das Abstandsgebot zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen, die Pflicht zur Kontakterfassung, die Vorausbuchungspflicht, die Testpflicht und die verschärfte Maskenpflicht. Für Gäste ist die Maske unmittelbar am Platz entbehrlich.

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Aufgrund der steigenden Zahl der Neuinfektionen und dem extrem hohen Anteil der Virusmutanten, kann der vierte Öffnungsschritt im Bereich Sport derzeit nicht erfolgen. Nach stundenlangen Beratungen am 22.03.2021 hatten Bund und Länder beschlossen, das öffentliche Leben über Ostern weitestgehend herunterzufahren. Zur Durchbrechung der 3. Corona-Welle sollten folgende Corona-Regeln angewandt werden: Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“: Es sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Es galt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte wären in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre wurden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum wurden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet war, wurde diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wurde am Samstag, 03. April2021 geöffnet. Die Notbremse in Regionen mit einer Inzidenz über 100 sollte konsequent umgesetzt. Für Urlauber im Ausland sollte über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. In diesem Zusammenhang gab es eine Vielzahl offener Fragen, die wir versucht haben, mit den Ministerien zu klären. Darunter fiel u.a. die Frage der Vergütung für diese „Ruhetage“, die Auswirkungen dieser Ruhetage auf die Logistik sowie die Möglichkeit des „Werkstattmodus“ für die Florist-Fachbetriebe.

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen waren, entwickelte die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben.

Am 24.03.2021 fand eine kurzfristige Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder statt. Der Beschluss zur Osterruhezeit wurde zurückgenommen. An Gründonnerstag und am Karsamstag galten also die bisherigen Regelungen. Wir standen dazu im intensiven Austausch mit der Landesregierung und den zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz.

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Der Deutsche Bundestag entschied im April 2021 über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz mit einer "Bundesnotbremse" mit deutschlandweit gleichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Dem Einzelhandel und insbesondere dem Nicht-Lebensmittelhandel sollten dadurch erhebliche Lasten und Einschränkungen aufgebürdet werden. Weder Click & Collect noch Test & Meet waren im letzten Gesetzentwurf vorgesehen. Wir haben unseren Mitgliedern einen Musterbrief zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder konnten sich damit per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen der Geschäftstätigkeit zu verhindern.

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