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Rhein-Selz-Park: TüV-Gutachten kam per Mail von der SGD

Zu den öffentlichen Diskussionen rund um ein Gutachten des TüVs zur Abfallproblematik im Rhein-Selz-Park äußert sich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Die Behörde weiß sehr wohl, wie das TüV-Gutachten am 21. Dezember 2021 zu ihr gelangt ist: per Mail von der SGD-Süd. Die SGD ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle zuständig und war im Jahr 2018 der Adressat für das Gutachten. Nachdem die Untere Abfallbehörde des Kreises im Herbst vergangenen Jahres von der Existenz des Papiers erfahren hatte, hat sie von SGD die Zusendung erbeten.

Die AZ hatte sich nun in ihrer jüngsten Berichterstattung zum Rhein-Selz-Park auf einen SWR-Bericht von Mitte Juli bezogen. Darin hieß es, die Kreisverwaltung könne nicht mehr angeben, seit wann und woher sie das Gutachten habe. Dies entspricht nicht den Tatsachen, zumal die Zeitung die Frage nach dem „Wann“ im gleichen Bericht bereits selbst beantwortet hat: eben seit dem 21. Dezember. Und die falsche Darstellung des „Wie“ hat die Kreisverwaltung bereits vor einigen Wochen beim Sender richtiggestellt. Eine Anfrage beim Kreis hätte hier auch die Zeitung auf den richtigen Stand gebracht.

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Im weiteren Verlauf des Artikels wird auf ein Schreiben vom April dieses Jahres hingewiesen - von der Kreisverwaltung an die Grundstückseigentümer geschickt, auf deren Gelände der belastende Abfall lagert. Aus dem Schreiben wird zitiert, dass die Eigner bereits mehrere Fristen verstreichen ließen und dies ohne Konsequenzen geblieben sei. Zudem wird die Landrätin aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD im Kreistag mit den Worten zitiert: „Es trifft nicht zu, dass zahlreiche Fristen und Vereinbarungen nicht eingehalten wurden.“

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Zu einem Zerrbild der Situation führt, was aus beiden Dokumenten nicht veröffentlicht wurde. So wird sowohl in dem Brief an den Eigner als auch in der Antwort auf die AfD-Anfrage deutlich gemacht, dass die lange Dauer des Verfahrens nicht dem Grundstückseigner zur Last gelegt und er somit auch nicht für Verzögerungen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Nichteinhaltung der Fristen liegt vielmehr an dem sehr komplexen Verfahren und der schwierigen Suche sowohl nach einer Entsorgungsfirma als auch nach einer Deponie. Hier musste in der Entsorgungsplanung jeweils durch die Untere Abfallbehörde mit Vorgaben gegenüber dem Entsorgungspflichtigen nachgesteuert werden, denen dieser stets nachgekommen ist. In diesem Zusammenhang ist auch der in der AZ erweckte Eindruck falsch, die Abfallbehörde hätte gegenüber der „Sonderabfallmanagement“ (SAM) des Landes Rheinland-Pfalz ihre Hausaufgaben nicht erledigt. Wahr ist vielmehr, dass die von Seiten des Entsorgungspflichtigen sehr wohl vorgelegte Klassifizierung der Abfälle an einer Stelle auf Verlangen der SAM verändert werden musste. Deshalb mussten Zeitplan und Abläufe des Entsorgungsvorgangs angepasst werden.

Das Verfahren wurde bereits in zwei Pressemitteilungen am 19. und 27. Mai ausführlich erläutert, auf die sich die Landrätin in der Antwort auf die Anfrage ausdrücklich bezieht.

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Trotz aller planerischen Herausforderungen laufen die Aufräumarbeiten bereits seit Monaten kontinuierlich und der einfach abzufahrende Abfall der Stufe 1 ist bereits entsorgt. Damit sind die Aufgaben der Ende Juli abgelaufenen Frist erfüllt – Stufe-1-Müll ist nun nur noch in den Haufwerken mit dem belasteten Abfall der Stufe 3 vorhanden und wird dann aussortiert, wenn dieser abgefahren werden kann. Aktuell wird Abfall der Stufe 2 abgefahren, der aussortiert werden kann.

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