Bewerbung zum Unternehmen des Jahres 2023 im Landkreis noch möglich
Noch können Unternehmen ihren Hut in den Ring werfen: Bis zum 30. September 2022 können sich rechtlich selbstständige Unternehmen aller Branchen für den Titel „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen“ bewerben. Mitmachen können Firmen, die ihren Stammsitz oder eine eigenständige Niederlassung im Landkreis Mainz-Bingen haben, hier ihre Leistungen erbringen, maximal 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und nicht als Aktiengesellschaft eingetragen sind.
Der Landkreis vergibt diesen Preis bereits zum neunten Mal. Durch die Vergabe dieses Preises sollen auch 2023 herausragende unternehmerische Leistungen, die in hohem Maße zum weiteren Ausbau und zur Attraktivität des Standortes Mainz-Bingen beitragen, gewürdigt und die Bedeutung der Unternehmen für den Landkreis unterstrichen werden. Welche Bedeutung die Unternehmen im Landkreis haben, wurde jüngst wieder deutlich: Nach der aktuellen Untersuchung des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“ ist der Landkreis Mainz-Bingen einer der wirtschaftsstärksten Kreise in Deutschland.
Prämierte Unternehmen erhalten die Berechtigung, als „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen 2023“ für sich zu werben. Gleichzeitig wird der Preisträger oder die Preisträgerin auf der Homepage der Kreisverwaltung vorgestellt. Der Preis ist zudem mit insgesamt 5000 Euro dotiert.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen stehen zum Download bereit unter https://www.mainz-bingen.de oder können per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg angefordert werden; E-Mail: wirtschaftsfoerderung@mainz-bingen.de; Telefon: 06132/787-1092; Post: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Konrad-Adenauer-Str. 3, 55218 Ingelheim.
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