Heckenrückschnitt entlang von Grundstücksgrenzen
Hecken und Sträucher tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unseres Stadtbildes bei, wirken sich positiv auf das Mikroklima aus und filtern Staub, Lärm und Abgase. Leider kommt es immer wieder vor, dass Fußgänger auf dem Gehweg beeinträchtigt werden, da Pflanzen in den Gehweg hineinwachsen und ein Begegnungsverkehr nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Wenn Gehwege und Straßen nicht in voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindern, kann es zu Unfällen kommen, die es zu vermeiden gilt. Ein richtiger Heckenschnitt ist daher wichtig.
Es empfiehlt sich, mindestens zweimal im Jahr Hecken und Sträucher an den Grundstücksgrenzen zu kontrollieren. Das Ordnungsamt der Stadt Ingelheim bittet alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, diese Kontrollen regelmäßig vorzunehmen und bei Bedarf die Hecken und Sträucher auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies beugt zudem vor, dass kein intensiver Rückschnitt erforderlich wird und hierdurch die Ästhetik der Pflanze oder deren Gesundheit unter dem Rückschnitt leiden.
Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss zudem der Luftraum mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn und mindestens 2,50 Meter über Geh- und Radwegen von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Das Ordnungsamt bittet, diese Vorschriften aus Gründen der Verkehrssicherheit und der gegenseitigen Rücksichtnahme einzuhalten.
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