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Ort: Ingelheim
Lokal • 24. Februar 2021

Stadt vereinbart Lernmittelbezuschuss - iPad enthalten

Stadt vereinfacht Lernmittelbezuschussung – auch iPads nun enthalten

Die Stadt Ingelheim vereinfacht die Lernmittelbezuschussung, wie Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Eveline Breyer erklärt: „Eltern können zukünftig pauschal den Zuschuss für Lernmittel beantragen, statt jeden Beleg einzeln einzureichen. Und auch die Leihgebühr für die iPads wird mit 50 Prozent nun bezuschusst.“ Konkret bedeutet dies, dass Ingelheimer Eltern unabhängig davon, welche Schule ihr Kind besucht, sich bei der Schulbuchausleihe anmelden müssen, die Zahlung eines Nutzungsentgeltes eines digitalen Endgerätes nachweisen und mit Hilfe eines Formblattes den Antrag stellen können. Alle Eltern werden in einem Schreiben darüber informiert.

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung dem Verwaltungsvorschlag für die Pauschale einstimmig zugestimmt und die Anträge von SPD und FDP aufgegriffen, auch die Leihgebühr für die iPads zu bezuschussen. Bürgermeisterin Breyer freut sich, dass der Stadtrat diesem weniger bürokratischen Verfahren zugestimmt hat.

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Grundschüler erhalten einen pauschalen Zuschuss von 110 Euro. Für Schülerinnen und Schüler an einer weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule wurden 135 Euro pro Schuljahr festgelegt. „Die Beträge setzen sich aus den Werten der letzten Jahre zusammen und enthalten bereits eine allgemeine Preissteigerung für die nächsten Jahre“, informiert Breyer. Damit Eltern, denen Lernmittelfreiheit im Rahmen der Landesverordnung zusteht, keine Kosten entstehen, erhalten sie weiterhin den Zuschuss nach Spitzabrechnung, maximal bis 135 Euro pro Kind und Schuljahr.

„Aktuell gehen bei der Verwaltung erfreulicherweise jährlich durchschnittlich 1.800 Anträge auf Lernmittelzuschuss ein. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge deutlich steigen wird, da die Stadt Ingelheim sich an dem Nutzungsentgelt der Tablets im Rahmen der Lernmittelzuschussrichtlinie beteiligt“, betont Breyer.

Die Bezuschussung erfolgt nach schriftlicher Antragstellung und Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an der Schulbuchausleihe sowie eines Nachweises über die Zahlung eines Nutzungsentgeltes eines digitalen Endgerätes. Die Antragsformulare können dann beim Amt für Familien, Bildung und Soziales eingereicht werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Pro Schülerin und Schüler erbittet die Verwaltung die Antragsformulare in doppelter Ausfertigung; die Nachweise werden nur einfach benötigt. Die Antragsformulare werden auch auf der städtischen Homepage unter https://www.ingelheim.de/leben-soziales/schulen/lernmittelzuschuss/ zur Verfügung gestellt.

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Bei Fragen steht Ulrike Bender von der Abteilung Schulen, Jugend und Bildung telefonisch unter 06132 782 177 oder per E-Mail an ulrike.bender@ingelheim.de zur Verfügung. Bildquelle: Pixabay

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