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Lokal • 27. Oktober 2018

Zugvögel und Niedrigwasser

Niedrigwasser am Rhein...
Zum Schutz der Vogelwelt: Ufer und Sandbänke in Schutzgebieten nicht betreten.

Aus aktuellem Anlass weist der NABU darauf hin, dass es aus Naturschutzgründen nicht gestattet ist, die Uferzonen, Sandbänke, Leitwerke und Inseln in den Schutzgebieten zu betreten. Der Rhein führt momentan so wenig Wasser, wie Jahre nicht mehr, wodurch große Uferbereiche und Sandbänke trocken liegen. Diese Bereiche sind von besonderer Bedeutung für viele Zugvögel. „Die Vögel nutzen diese Bereiche, um Kraft für den Weiterzug gen Süden zu sammeln“, schildert Biologe Florian Lauer die Situation.

Leider sind zurzeit viele Menschen zu beobachten, die Uferbereiche und Leitwerke betreten, was zu einer starken Störung der Vögel führt. Die aufgeschreckten Tiere verlieren hierbei wichtige Reserven die sie eigentlich für den Weiterzug benötigen. Das Verlassen der Wege hat somit einen direkten negativen Einfluss auf die Tierwelt.

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Der NABU bittet um Verständnis und Rücksichtnahme auf die Natur.

Auch für Wassersportler gelten in den Schutzgebieten gesonderte Befahrensregeln. „Der Stillwasserbereich im Naturschutzgebieten Fulder Aue – Ilmen Aue sowie Mariannenaue darf zurzeit nicht mehr befahren werden; dies ist erst ab dem 1. April 2019 wieder gestattet“ klärt Herr Lauer auf.

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten und der Arbeit des Auenservice unter https://www.auenservice.de.

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Bildquelle: NABU

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