DonnerstagDo., 18. April 2024
Ingelheim, 12 °C Meist bewölkt.
Copyright/Quelle Bilder:
Anzeige
Ort: Ingelheim
Nahrhaft • 3. Dezember 2019

Artgerechte Haltung - Was heißt das eigentlich?

„Artgerechte Haltung“ – Was heißt das eigentlich?
Jeder Tierhalter oder Betreuer eines Tieres ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet, das von ihm gehaltene Tier entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Dabei darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Anders ausgedrückt: Ein Tier wird dann art- oder verhaltensgerecht gehalten, wenn es alles machen kann, was es auch unter naturnahen Bedingungen machen würde.

Kritik gibt es vor allem an Haltungssystemen von Nutztieren, etwa Kastenstände von Sauen oder die Anbindehaltung von Milchkühen. Eine Sau beispielsweise würde in einem naturnahen Gehege ein ausgeprägtes Nahrungserkundungsverhalten zeigen, also in der Erde oder im Stroh wühlen. Sie würde sich an Bäumen oder Pfählen scheuern, in der Erde suhlen und ein Schlafnest bauen, das von ihrem Kotplatz getrennt wäre. Naturnah gehaltene Sauen bewegen sich nicht nur im Schritt, sondern auch im Trab und sogar im Galopp. Wenige Tage vor dem Werfen zieht sie sich zurück und sucht einen geeigneten Platz für das Wurfnest.

Ein Kastenstand - ein Käfig aus Stahlrohren – ist nur knapp größer als die Sau selbst. Folglich kann sie sich darin praktisch nicht bewegen. Streu gibt es nicht, stattdessen einen Beton-Spaltenboden. In dieser Haltungsform, in der eine Sau im Jahr ca. sechs Monate verbringt, kann das Tier keine der arttypischen Verhaltensweisen ausleben.

Anzeige

Obwohl diese und andere Haltungsformen gegen § 2 des Tierschutzgesetzes verstoßen, werden sie durch bestimmte Rechtsverordnungen erlaubt. Nur einmal in der Geschichte kippte das Bundesverfassungsgericht ein nicht artgerechtes Haltungssystem: 1999 wurde die Haltung von Hennen in Käfigen, die weniger als die Fläche eines DIN-A-4 Blattes groß waren, abgeschafft.

Auch interessant

END