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Umweltschutz • 23. Mai 2022

Planmäßige Aufräumarbeiten im Rhein-Selz-Park: Abfall der Stufe 1 nahezu komplett entsorgt

Planmäßige Aufräumarbeiten im Rhein-Selz-Park: Abfall der Stufe 1 nahezu komplett entsorgt

Der Abfall der Stufe 1 aus dem Niersteiner Rhein-Selz-Park ist nahezu komplett entsorgt. Die Arbeiten verlaufen planmäßig und können nach den Vorgaben des Entsorgungskonzeptes im nächsten Schritt mit dem Abtransport des belasteten Mülls aus der Stufe 2 beginnen. Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Abfallbeseitigung im Rhein-Selz-Park weist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erneut darauf hin, dass die Untere Abfallbehörde streng nach Vorgaben des fachlich erstellten und qualifizierten Entsorgungskonzeptes des unabhängigen Gutachterbüros ISM Immobilien-Schadstoff-Management GmbH vorgeht.

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Wie bereits mehrfach berichtet, schreibt das Entsorgungskonzept nach eindringlicher Prüfung vor Ort keinerlei besondere Anweisungen zur Lagerung des Abfalls vor. Vielmehr hat das Prüf- und Beratungsunternehmen der Behörde Mitte April erneut schriftlich bestätigt, dass von den belasteten Materialien keine Gefahren für Umwelt und Dritte ausgehen, solange die Baustoffe nicht bewegt werden. Zudem ist es laut der Experten nicht erforderlich, die Abfälle beispielsweise mit einer Plane zu überdecken. Der Landkreis widerspricht damit den aktuell in der Presse zitierten, mit vielen Konjunktiven versehenen Aussagen eines Sachverständigen, die laut der Berichterstattung offenbar ohne Vor-Ort-Kenntnisse und nach Ansicht von Fotomaterial getätigt wurden.

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Zudem macht die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ein weiteres Mal deutlich, dass mit der Beseitigung des Abfalls im Rhein-Selz-Park bereits seit Monaten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer Behörden intensiv beschäftigt sind. Neben der Unteren Abfallbehörde des Kreises Mainz-Bingen sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) und die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM). Und jede Behörde hat hierbei ihre eigene Zuständigkeit: Die Untere Abfallbehörde überwacht die Entsorgung, die SGD Süd verantwortet als Obere Abfallbehörde des Landes die fachlichen Entscheidungen sowie als Gewerbeaufsicht den Arbeitsschutz, die SAM ist zuständig für Abfallkategorisierung und Entsorgungswege. Gemeinsames Ziel der eng zusammenarbeitenden Behörden ist es von Anfang an, den Abfall aus dem Rhein-Selz-Park arbeitsschutzkonform und fachgerecht entsorgen zu lassen.

Dass dies nicht immer so schnell geht, wie es sich auch die Behörden selbst wünschen, liegt an der Komplexität der Sachlage: Es müssen Rechte und Vorschriften beachtet sowie Fristen gewahrt werden. So handelt es sich zunächst bei dem betreffenden Gelände um Privatbesitz. Ein Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Eigentumsrecht ist nicht einfach möglich, hier müssen enge Voraussetzungen erfüllt sein – zumal sich die Eigentümerin in den vergangenen Monaten weitgehend kooperativ zeigte und laut Gutachterbüro eben keine Gefahr im Verzug ist.

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Dass sich die Umsetzung seit mehreren Monaten hinzieht, liegt auch daran, dass die Entsorgung der auf dem Gelände liegenden Sonderabfälle sorgfältig geplant werden musste. Insbesondere die Suche nach qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsunternehmen, die für den Abtransport des Materials geeignet sind sowie die Suche nach passenden Deponien, die auch noch ausreichend Kapazitäten für die Ablagerung des belasteten Mülls haben, waren aufwändig. Dies alles nahm viel Zeit in Anspruch, zumal im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz sehr strenge Vorgaben beachtet werden müssen. Dies führte unter anderem dazu, dass die Wasser- und Stromversorgung in dem weit außenliegenden Gelände wiederherzustellen war, damit sich die Arbeiter vor Ort in eigens angemieteten Sanitärcontainern duschen können.

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