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Ort: Ingelheim Rhein-Selz-Park
Umweltschutz • 31. Mai 2022

Kreisverwaltung begrüßt, dass Staatsanwaltschaft Hinweisen auf vergrabenen Müll nachgeht

Kreisverwaltung begrüßt, dass Staatsanwaltschaft Hinweisen auf vergrabenen Müll nachgeht

Die Frage, ob Sondermüll im Rhein-Selz-Park in Nierstein vergraben wurde oder nicht, wird nach unseren Informationen derzeit ausschließlich durch eine Strafanzeige aufgeworfen. Eigene Informationen hierzu liegen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht vor. Die Kreisverwaltung begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft Mainz den offenbar aufgetauchten diesbezüglichen Hinweisen nachgeht.

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Die Untere Abfallbehörde des Kreises widerspricht in diesem Zusammenhang jedoch der Aussage in der jüngsten Presseberichterstattung, wonach die Behörde „keinen Anlass sieht“, in dem Fall tätig zu werden. „Es gibt klar definierte Zuständigkeiten in unserem Rechtsstaat. Und die besagen, dass die Ermittlung in mutmaßlichen Straftaten Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft sind. Die Untere Abfallbehörde darf nur tätig werden, wenn ihr eigene belastbare Informationen vorliegen, was hier nicht der Fall ist. Ob die Strafanzeige, von deren Existenz wir nur aus der Zeitung wissen, belastbar ist, wird von der Staatsanwaltschaft geklärt – so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, der nur auf der Grundlage klarer Fakten in die Rechte seiner Bürger, zu denen auch der Schutz eines Privatgeländes zählt, eingreifen darf. Kritiker mögen das gerne ausblenden. Wahr ist es aber trotzdem und zudem ein ziemlich wichtiges Fundament unseres Rechtsstaates“, sagt Dr. Stefan Cludius, leitender staatlicher Beamter.

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Den in dem Pressebericht erweckten Eindruck, die Behörde sei seit Monaten untätig und lasse dem Eigentümer zu viel Spielraum, tritt die Behörde einmal mehr vehement entgegen: „Vor nicht einmal einer Woche haben wir in einer Pressemitteilung ausführlich erklärt, dass die lange Dauer des Verfahrens mit dem komplizierten Sachverhalt zu tun hat. Offenbar haben wir damit nicht jeden erreicht“, so Cludius weiter. Die Kreisverwaltung macht daher ein weiteres Mal deutlich:

- Mit der Beseitigung des Abfalls im Rhein-Selz-Park sind seit Monaten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dreier Behörden beschäftigt: Untere Abfallbehörde des Landkreises, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Abfallbehörde des Landes, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

- Zu beachten sind vielfältige Vorschriften zur Entsorgung, die einerseits mit den Entsorgungswegen zu tun haben, andererseits mit Fragen rund um den Arbeitsschutz.

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- Der Abfall befindet sich auf Privatgrund, zuständig für dessen Abtransport ist der Eigentümer – der am Ende auch dafür zahlen muss. Dieser verhielt sich in Fragen der Abfallbeseitigung durchaus kooperativ.

- Selbstverständlich ist die einvernehmliche Entsorgung der Abfälle in unser aller Interesse, wie in dem Pressebericht aus einem Schreiben zitiert wird. Denn wie oben beschrieben: Die Entsorgung muss der Eigentümer bezahlen. Gibt es kein Einvernehmen, müsste für die Kosten der Steuerzahler aufkommen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

- Dennoch dauert das Verfahren lange, unter anderem weil es nicht einfach war, sowohl einen passenden und qualifizierten Entsorgungsbetrieb für dieser Art Abfall zu finden als auch eine Deponie mit ausreichend Platz für besagten Müll.

- Es geht daher keineswegs darum, dass sich die Eigentümerin noch Zeit lassen darf, wie in dem Bericht suggeriert wird. Es geht aber darum, dass alle Vorgaben erfüllt sein müssen, bevor alle beteiligten Behörden den Startschuss geben können.

- Das von der Kreisverwaltung gewählte Verfahren entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach in erster Linie auf Eigenverantwortung und Einsicht des Entsorgungspflichtigen gesetzt werden soll und Zwangsmittel nur eine Notlösung sind. Es ist auch ein Trugschluss, dass die Entsorgung mit Zwang schneller und besser funktioniert – ganz im Gegenteil: In aller Regel führt die Konfrontation zu zeitraubenden Rechtsstreitigkeiten, während in deren Verlauf gerade keine Entsorgung vorbereitet und durchgeführt werden darf.

- Das besagte Gutachten hat die Kreisverwaltung nach einer rechtlichen Prüfung nicht veröffentlicht, weil daraus Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Situation der Eigentümerin zu ziehen sind. Einer Veröffentlichung hat die Eigentümerin ­– auch auf Nachfrage – nicht zugestimmt.

- Der suggerierte Vorwurf, die Verwaltung wolle etwas verheimlichen, geht an der Sache vorbei. Dass es sich bei dem Abfall um belasteten Müll handelt, wurde von Anfang an betont und seit Monaten kommuniziert. Dies wurde nie in Frage gestellt.

- Das beauftragte unabhängige Gutachterbüro und die Experten aus den Behörden sagen aber: Gefahr droht nur, wenn der Abfall bewegt wird. Und für die Entsorgung sind klare Vorgaben zum Umgang mit dem Müll gemacht worden – die aber eben erst dann greifen, wenn es mit dem konkreten Abtransport losgeht.

- Keine Vorgaben wurden dagegen für die Zeit gemacht, in denen der Müll dort noch lagern muss. Zudem hat die Untere Abfallbehörde im April dieses Jahres bei oben genanntem Gutachter erneut nach einer aktuellen Einschätzung der Sachlage angefragt. Die Aussage war erneut eindeutig: Es ist nicht notwendig, zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, wie zum Beispiel das Abdecken mit einer Plane.

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