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Umweltschutz • 7. Juli 2022

Untere Naturschutzbehörde stellt klar: Wanderschäferei soll nicht unterbunden werden

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellt klar, dass sie die Wanderschäferei im Landkreis nicht unterbinden will. Die Behörde nimmt dabei Bezug auf öffentliche Berichte über die Beweidung durch einen Wanderschäfer. Dabei seien verschiedene Aspekte aus mehreren Beweidungsprojekten im Landkreis Mainz-Bingen vermischt oder verzerrt dargestellt worden.

Der Naturschutzbehörde des Kreises geht es keinesfalls um ein Ja oder ein Nein zur Beweidung mit Schafen. Vielmehr geht es ausschließlich um die Frage, wann und wie diese Beweidung stattfinden kann. Denn es gibt im Naturschutz immer unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen – darunter auch der Vogelschutz. Im Kern geht es daher bei der Diskussion darum, die Beweidung ohne den Verlust von Vogelnestern und -bruten auszuführen.

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Viele heimische Singvögel, wie die Garten- und Dorngrasmücke oder die Nachtigall, brüten am Rand von Gehölzen in weniger als einem Meter Höhe. Werden diese Strukturen während der Brutzeit beweidet, sind Nester, Eier und Vogeljunge gefährdet. Dies darf aus Sicht der Naturschutzbehörde nicht leichtfertig in Kauf genommen werden – schon gar nicht in Natur- und Vogelschutzgebieten. Hier gilt es, sensibler vorzugehen und die Vögel besser zu schützen.

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Welche Beweidungsform in welchem Zeitraum sinnvoll ist, hängt zudem von der Begebenheit der Flächen vor Ort ab. Auf dem Gebiet des Kreises werden viele verschiedene Biotopflächen beweidet, beauftragt von ganz unterschiedlichen Auftraggebern – wie etwa der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt oder von Kommunen. Ziel dabei ist es, die Flächen zu pflegen und zu entwickeln. So wird in Ingelheim beispielsweise eine große Ökokontofläche der Stadt mit Schafen beweidet – nach einer Vereinbarung zwischen Stadt und Naturschutzbehörde als vorbereitender Zwischenschritt, bis mittelfristig auch hier Rinder beweiden sollen.

Diese Fläche liegt innerhalb des Ingelheimer Polders in einem Vogelschutzgebiet, angrenzend an einen Bereich, der bereits seit vielen Jahren mit Rindern beweidet wird. Diese Rinderhaltung wird "halbwild" ausgeführt, das heißt: Die Tiere sind in geringer Anzahl das ganze Jahr auf der Weide, sie gestalten ihren Lebensraum, der Mensch greift möglichst wenig ein. Der Vorteil mit Blick auf die Vogelbrut: Die Weidetiere sind ständig präsent. Mit dem Brutgeschäft beginnende Vögel müssen und können sich darauf einrichten und werden somit nicht gestört. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zu einer Beweidungsform, bei der die Weidetiere in hoher Anzahl in die Fläche gebracht werden, in denen die Vögel bereits mit dem Brutgeschäft begonnen haben

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Im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd beweidet die Schafherde zudem eine Reihe von Naturschutzgebieten im Landkreis Mainz-Bingen. Meist sind es abwechslungsreiche, artenreiche Wiesen mit Sträuchern, Hecken und Saumstrukturen. Diese Vielfalt in einer "halboffenen Landschaft" kann nur durch Offenhaltungsmethoden erhalten werden. Konkret bedeutet dies: Mähen, Mulchen oder auch Beweiden. Entscheidend ist aber auch hier der Zeitpunkt und die daraus resultierenden Folgen für die Bewohner der Fläche.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises setzt sich daher für eine sensiblere Beweidung ein, bei der Boden- und Heckenbrüter nicht bedroht sind, Blütenhorizonte erhalten bleiben und Insekten und deren Entwicklungsformen bessere Chancen zum Überleben haben. Die Fachleute stimmen sich daher regelmäßig mit den Kommunen und der Oberen Naturschutzbehörde auf der Suche nach gangbaren Wegen, die Beweidungsprojekte brutvogelverträglich umzusetzen.

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