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Ort: Weiterer Vogelgrippe-Fund in den Mainzer Hafenanlagen
Region • 25. März 2023

Weiterer Vogelgrippe-Fund in den Mainzer Hafenanlagen

Zweite Vogelart infiziert: Bei einem am Winterhafen in Mainz-Weisenau aufgefundenen Graugansküken wurde am 21. März 2023 die Vogelgrippe festgestellt. Damit ist nun eine weitere Vogelart in das Seuchengeschehen involviert – bei den bisherigen Vogelgrippe-Fällen in Mainz handelte es sich um Möwen (wir berichteten).

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen rechnet mit weiteren Funden in den nächsten drei Wochen, da die Zahl empfänglicher Vogelarten in den Binnenhafenanlagen nach wie vor hoch ist. Daher hat das Veterinäramt die bereits bestehenden weitergehenden Biosicherheitsvorkehrungen für einzelne Geflügelbestände in räumlicher Nähe zum Fundort bis zum 15. April 2023 verlängert.

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Die Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur Biosicherheit sei weiterhin dringend erforderlich, sagt Dr. Markus Wacker, Leiter des Veterinäramts: „Es ist jetzt wichtig, dass jeder Geflügelhalter verantwortungsbewusst handelt sowie seinen und damit auch andere Bestände mit einfachen, zumutbaren Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest schützt.“ Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

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Grundsätzlich gilt:

· Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten, Wachteln oder Laufvögel wie Strauße halten will, muss dies vorab dem Veterinäramt (Kreisverwaltung) melden – mit Name und Anschrift, der voraussichtlichen Tieranzahl pro Jahr, der Haltungsform (Stall oder Freiland) sowie dem tatsächlichen Standort der Tiere.

· Wer Geflügel hält, muss ein Register führen. Eintragungspflichtig bei Zu- und Abgängen sind Name und Anschrift des vorigen sowie zukünftigen Besitzers mit Datum und Geflügelart.

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· Zum Schutz vor der Geflügelpest darf Geflügel nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel das Futter nicht erreichen können. Geflügel darf nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und andere Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen können, müssen außerdem geschützt aufbewahrt werden.

· In einigen Fällen muss sofort durch eine Tierarztpraxis die Ursache abgeklärt werden, um die Geflügelpest auszuschließen, zudem muss das Veterinäramt informiert werden. Das ist der Fall, wenn in einem Bestand mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere sterben oder wenn in einem Bestand mit mehr als 100 Tieren mehr als zwei Prozent der Tiere sterben oder die Legeleistung deutlich abfällt.

Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nimmt weiterhin Meldungen über tot oder offensichtlich krank aufgefundene Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel entgegen: unter der Telefonnummer 06131/693 334 102 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung oder per Email an veterinaeramt@mainz-bingen.de. Meldungen über Funde außerhalb der Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen können am darauffolgenden Werktag entgegengenommen werden.

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