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Ort: Ingelheim
Lokal • 11. Juli 2020

Lockerungen in der Gastronomie

Lockerungen in der Gastronomie tun nicht nur den Gastronomen gut!

Nach einer Zeit der langen Spaziergänge ohne Einkehr, den Sonntagen ohne Essengehen und den Rückzug in die eigenen vier Wände zum Kochen dürfen in Rheinland-Pfalz seit dem 13. Mai die Speisegaststätten, Eisdielen und Cafès wieder öffnen. „Es war ein super Neustart, die Gäste waren alle happy, endlich mal wieder unter Gesellschaft zu sein, bedient zu werden. ,Tapetenwechsel’ meinten einige“, so Petra Bettenheimer, Gutsausschank zum Kuhstall.

Auch die Betreiber hatten nach siebenwöchiger Schließung sehnsüchtig darauf gewartet, wieder zu öffnen. Dies geht jedoch wegen der Corona- Pandemie nur mit strengen Auflagen. So müssen Tische mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern angeordnet sein, bzw. nur jeder 2. Tisch mit Mitgliedern von maximal zwei Haushalten belegt werden. Das Service-Personal trägt während der ganzen Zeit einen Mundschutz, Selbstbedienung und Buffets sind nicht erlaubt. Die Gäste müssen vorab ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Unter solchen besonderen Bedingung essen zu gehen, ist schon eine Herausforderung, die von den Gästen unterschiedlich aufgenommen werden.

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Susanne Wedekind, Burg Horneck dazu: „Jeder hatte Verständnis für die Situation und die Auflagen, die anstandslos akzeptiert wurden, und so kam kein Gast ohne Mundschutz. Ich hatte das Gefühl, dass die Gäste froh waren einmal wieder raus zu kommen und essen gehen zu können.“

Dr. Christiane Döll, Beigeordnete der Stadt Ingelheim am Rhein: „Ich freue mich, dass die Infektionszahlen derzeit so niedrig sind, dass es möglich ist, die Gastronomie zu öffnen. Es gibt nun zahlreiche Auflagen, die beim Besuch einer Gaststätte einzuhalten sind – für die Gastronomie eine große Herausforderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind im Dauereinsatz, neben den Überwachungstätigkeiten beraten und informieren sie. Ein großer Dank an dieser Stelle an die kreativen und zugleich verantwortungsvollen Gastronominnen und Gastronomen und an die Mitarbeitenden der Verwaltung, die täglich mit neuen Fragen und Problemstellungen konfrontiert werden und immer Lösungen finden! Eine Bitte habe ich an alle: Seien Sie umsichtig und gehen Sie mit den Freiheiten sorgsam um. Egal ob beim Einkaufen, auf dem Spielplatz, bei privaten Feiern oder in einem Restaurant, halten Sie überall die Hygieneund Abstandsregeln ein. Ob bei einem Glas Ingelheimer Wein oder einem Eis: Genießen und vorsichtig sein schließen sich nicht aus!“

Die Regeln für einen Restaurantbesuch in Kürze:

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• Reservierung ist empfohlen • Öffnung der Restaurants bis 22.00 Uhr erlaubt • Kontaktblatt ist bei der Ankunft auszufüllen – bitte Stift mitbringen • Die Gäste müssen beim Betreten und Verlassen des Restaurant (auch im Außenbereich) einen Mundschutz tragen • Abstand zu allen Anwesenden von 1,5 Meter ist einzuhalten • Körperkontakt ist zu vermeiden (Händeschütteln, Umarmen) • Tische sind im Abstand von 1,5 Meter anzuordnen • Gästen bekommen Sitzplätze zugewiesen • Desinfektionsmittel muss vorhanden und benutzt werden • Bezahlung möglichst ohne Bargeld • Die Bedingung muss während der ganzen Zeit einen Mundschutz tragen

Diese Regeln gelten für den Innen wie Außenbereich.

Bildquelle: Restaurant-Betreiber

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