Corona in Rheinland-Pfalz - ein Rückblick Teil II
Corona in Rheinland-Pfalz – ein Rückblick Teil II:
In der Oktober-Ausgabe des Ingelheimer Marktplatzes ging es um den Beginn der Corona-Pandemie in Rheinland Pfalz und die ersten Maßnahmen, die ergriffen wurden. Chronologisch wird auch in diesem Monat über die wichtigen Eckdaten im Folgenden berichten.
Am Montag, den 16.03.2020 gab es die ersten Allgemeinverfügungen der verschiedenen Bundesländer, allen voran Bayern mit Untersagung von Gastro- und Einzelhandelsgeschäften (mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und ähnlichem). Diese traten am 18.03.2020 in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung in Rheinland-Pfalz wurde erst am 17.03.2020 erlassen mit entsprechender Schließung ab 18.03.2020.
Die Landesregierung hatte am 16.03.2020 (im Rahmen einer Pressekonferenz) darüber Informationen, dass der Handel einzustellen wäre, hatte es aber versäumt ein Datum zu nennen. Dadurch wurde am 16.03.2020 die Falschmeldung verbreitet, dass die Geschäfte (außer Lebensmittel, u.ä.) schon ab 17.03.2020 schließen müssten. Auch im Radio lief am 17.03. die Info, dass die Läden schon an diesem Tag schließen würden. Wir hatten daraufhin die Rundfunksender über den tatsächlichen Sachstand informiert. Zwar wurde eine Richtigstellung gesendet, aber es fand so gut wie kein Verkauf mehr an diesem Tag statt.
Als Verband kennen wir unsere Händler, und oftmals deren finanzielle Situation. Daher haben wir frühzeitig versucht, die Frage einer Entschädigung und finanzieller Unterstützung wegen der Betriebsschließungen einzubringen. Denn der Handel hatte die große Befürchtung, dass es aufgrund der von oben verordneten Betriebsschließungen zu einer großen Insolvenzwelle kommen könnte.
Am 19.03.2020 tritt die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft. Fahrten und Reisen aus einem Internationalen Risikogebiet oder besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in das Gebiet oder Transit durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sind mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz sind untersagt. Es entstehen Staus an den Grenzen. Erntehelfer kommen nur verzögert oder überhaupt nicht nach Rheinland-Pfalz.
Der Warenverkehr verzögert sich aufgrund strengerer Grenzkontrollen. Bereits am nächsten Tag, 20.03.2020, wird die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Es werden Einrichtungen für den Publikumsverkehr (u. a. Restaurants, Fahrschulen, Bibliotheken) geschlossen. Ansammlungen von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit wurden untersagt.
Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 23.03.2020 in Kraft. Ein Weiterbetrieb der noch geöffneten Einzelhandelsgeschäfte (Lebensmittel, Drogerieartikel, etc.) ist nur noch unter Beachtung der neu erlassenen Hygieneregeln und unter Steuerung des Zutritts erlaubt. Es darf sich höchstens eine Person pro 10 2qm Einrichtungsfläche befinden. Darüber hinaus ist der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und dies ist bis heute in Kraft.
(Quelle: Handelsverband Rhein-Landpfalz) Fortsetzung in der nächsten Ausgabe
Bild: Pixabay
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