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Ort: Landkreis
Lokal • 9. März 2021

Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt

Geflügelpest: Landkreis weist auf Sicherheitsvorkehrungen hin

Nach Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Groß-Gerau rücken die Auen entlang des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz in den Fokus der Tierseuchenbekämpfung. Daher weist das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen nochmals eindringlich auf die notwendigen Biosicherheitsvorkehrungen für Geflügelhaltungen hin.

Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hoch­ansteckend. Informationen zum Krankheitsgeschehen finden Interessierte in dem Merkblatt „Informationen zur Geflügelpest für Tierhalter“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

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Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel (wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel). Als mögliche Einschleppungs­­quelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel (insbesondere wildlebendes Wasser­geflügel). Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transport­boxen, Fahrzeuge oder ähnliches.

Alle Geflügelhalter - privat oder gewerblich - werden vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen und um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten:

- Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird

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- Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht (Geflügelpest-Verordnung):

- Geflügel nur an Stellen zu füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben - Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist - Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen

Jeder Geflügelhalter hat die Pflicht (Geflügelpest-Verordnung):

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- gehäufte Todesfälle beziehungsweise unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen

- ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen (einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers) - Aufzeichnungen über verendete Tiere/ Werktag zu machen (bei Beständen über 100 Tiere) - Aufzeichnungen über die Legeleistung/ Werktag zu machen (bei Beständen über 1.000 Tiere) - Ställe nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten - Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten

Für alle Geflügelhalterinnen und -halter unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand, soweit noch nicht geschehen, beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel wie Strauße, Nandus oder Emus.

Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht muss unverzüglich beim Veterinäramt unter der 06131-693334102 oder abt41@mainz-bingen.de angezeigt werden. Bildquelle: Pixabay

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