Verkehrsunfallflucht - Unfallverursacher durch Zeugen überführt
Verkehrsunfallflucht - Unfallverursacher durch Zeugen überführt:
Am frühen Freitagnachmittag kam es gegen 14:30 Uhr in der Langgasse zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Verursacher, wurde dabei von Zeugen beobachtet, wie er mit seinem blauen VW beim rückwärtigen Ausparken eine Straßenlaterne beschädigte. Im Anschluss verließ er die Unfallörtlichkeit ohne erforderliche Maßnahmen zu treffen.
Das Gesetz sieht hierbei vor, dass sich ein Unfallbeteiligter nicht vom Unfallort entfernen darf, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat.
Sollten Sie also einen Unfall verursachen und beispielsweise der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort festzustellen sein, informieren sie ruhig die Polizei. Im Regelfall übernimmt ihre Haftpflichtversicherung die verursachten Schäden. Die Versicherung könnte jedoch bei einer Unfallflucht den Verursacher und Unfallflüchtigen in Regress nehmen, so dass dieser dann nicht nur Seinen, sondern auch den gegnerischen Schaden selbst bezahlen muss.
Bildquelle: Pixabay
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