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Lokal • 22. Oktober 2024

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept: Einladung zur 2. Bürgerversammlung

Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz, zum Beispiel durch technische Maßnahmen, ist auch nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, wird jedoch eine verbesserte Vorbereitung auf Hochwasser- und auf Starkregenereignisse angestrebt. Daher befindet sich aktuell ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für das gesamte Stadtgebiet im Aufstellungsprozess. In einem solchen Konzept werden mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Dabei sollten alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentlichen und privaten Bereich bearbeitet werden, also beispielsweise technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, natürlicher Wasserrückhalt, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Information der betroffenen Bevölkerung, Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen, Hochwasserversicherung und richtiges Verhalten bei Hochwasser.

Hierzu fanden in allen Ortslagen bereits Ortsbegehungen statt. Daraus resultierend konnte eine erste Beurteilung der Gefährdungssituation bei Hochwasser und Starkregen erfolgen.

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Im Februar und März fanden in den verschiedenen Ortslagen Bürgerversammlungen statt. Hierbei wurden die ersten Erkenntnisse aus den Ortsbegehungen präsentiert. Diese umfassen auch die Frage, was bei Extremereignissen passieren kann und womit die Betroffenen zu rechnen haben. Im Sommer dieses Jahres fanden weitere Ortsbegehungen, unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Vorschläge der Bürger*innen, statt.

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Bei der nun folgenden 2. Bürgerversammlung sollen die erarbeiteten Maßnahmen, mit Aussagen zur Umsetzung nach technischen, finanziellen und weiteren Aspekten mit Priorisierung der Maßnahmen, vorgestellt werden.

Bei diesen Veranstaltungen sollen vor allem aber auch Bürger*innen mit weiteren Hinweisen oder Fragen zu Wort kommen. Die Bürgerversammlungen werden an folgenden Terminen stattfinden:

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- Für Heidesheim, Heidenfahrt, Uhlerborn, Sandmühle und Wackernheim: Mittwoch, 13. November 2024, um 18 Uhr in der Grundschule an der Sandmühle, Kreuzstraße 47.

- Für Ingelheim-Nord (Frei-Weinheim) und Sporkenheim: Donnerstag, 14. November 2024, um 18 Uhr im Bürgerhaus Frei-Weinheim, Rheinstraße 236.

- Für Ingelheim-Süd (Ober-Ingelheim), Ingelheim-Mitte (Nieder-Ingelheim und Gewerbegebiet) und Großwinternheim: Dienstag, 10. Dezember 2024, um 18 Uhr im großen Saal des Interimsrathauses, Wilhelm-Leuschner-Straße 61.

Eine vorherige Anmeldung zu den Versammlungen ist nicht notwendig. Da der Erfolg des Konzeptes von einer intensiven Beteiligung aller Betroffenen lebt, hofft die Verwaltung auf das Interesse zahlreicher Bewohner*innen und Grundstückseigentümer*innen und freut sich auf den Austausch bei den Bürgerversammlungen.

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