Afrikanische Schweinepest: Großer Schritt in Richtung Entspannung
- Rückstufung zwischen Bingen und Mainz
Gute Nachrichten in Sachen Afrikanische Schweinepest (ASP): Die EU-Kommission hat dem Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, im Bereich Bingen, Lennebergwald und Mainz die Sperrzone II B zur Sperrzone I zurückzustufen. Aus der bisherigen Sperrzone I wird dann eine ASP-freie Zone. Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Seuche in Mainz-Bingen – dem aber noch weitere folgen müssen, bevor die Region als komplett ASP-frei gilt, was frühestens im Jahr 2027 möglich sein wird.
Damit sind zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, in dem betreffenden Bereich einzelne Restriktionen für Bevölkerung, Landwirte und Jäger zu entschärfen, teilt das Veterinäramt mit. Wie genau die Vorgaben dann aussehen und verwaltungsrechtlich umgesetzt werden, wird nun in den kommenden drei Wochen abgestimmt und erarbeitet. Bleiben wird auf jeden Fall die verstärkte Bejagung von Schwarzwild in der neuen Sperrzone I. Auch werden die aktuellen Zäune und die Anleinpflicht für Hunde in den Waldgebieten für mindestens weitere 12 Monate bestehen bleiben. Zudem gilt auch weiterhin das Wegegebot.
„Das ist notwendig, um in einem Jahr einen Antrag auf Aufhebung der Sperrzone I mit Erfolgsaussichten stellen zu können“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker. Gemeinsam mit Landrat Thomas Barth und dem Beigeordneten Erwin Malkmus spricht er ein „ausdrückliches Dankeschön“ aus an alle Jäger und alle Unterstützer aus den Verbandsgemeinden und den Stadtverwaltungen, den Kadaversuchteams, den Drohnenpiloten, den Zaunbauunternehmen, den Planungsbüros und den Mitarbeitenden der beteiligten Behörden und Institutionen - allen voran der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz für eine sehr konstruktive Zusammenarbeit.
Damit diesem ersten großen Entlastungsschritt weitere folgen können, rufen Thomas Barth, Erwin Malkmus und Dr. Markus Wacker die Bevölkerung weiterhin zu Geduld, Akzeptanz und Toleranz gegenüber den noch bestehenden und notwendigen Restriktionen auf, die beispielsweise von Laubenheim über Bodenheim, Oppenheim bis Guntersblum weiterhin unverändert gelten. Um eine konstruktive Zusammenarbeit wird gebeten, damit das nächste Nahziel erreicht werden kann: die erfolgreiche Rückstufung für die Sperrzone II A in diesem Bereich - einschließlich des Kerngebietes am Oppenheimer Wäldchen im September 2026.
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