Jetzt Anträge auf Zuschüsse zur Mehrgefahrenversicherung im Weinbau stellen
Bis zum 30. September 2026 können Anträge auf Zuschüsse zur Mehrgefahrenversicherung (MGV) für Frost und Hagel bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Prämien für die MGV weiterhin mit 50 Prozent und erhöht zugleich den maximalen Förderbetrag von bisher 200 Euro auf 250 Euro je Hektar versicherter Rebfläche.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Versicherung mindestens die Risiken Hagel und Frost abdeckt und die Versicherungsprämie bis zum 30. September 2026 bezahlt wird. Gefördert wird höchstens die in der Weinbaukartei hinterlegte Rebfläche.
Das Antragsformular, die Förderrichtlinie und die Ausfüllhinweise stehen ab sofort auf der Förderseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten zum Download bereit (https://mlwuf.rlp.de/themen/weinbau/foerderung).
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Frühjahr 2027 auf Grundlage der endgültigen Daten der Weinbaukartei 2026.
Die aktuelle EU-Förderperiode läuft bekanntlich Ende 2027 aus. Wie die Förderung von Ernteversicherungen danach ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen, da die Ver-handlungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Uni-on noch nicht abgeschlossen sind. Weinbaubetriebe sollten diese Unsicherheit bei den Planungen für das betriebliche Risikomanagement berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen steht Harry Runkel unter runkel.harry@mainz-bingen oder 06132/787-4120 zur Verfügung.







