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Lokal • 19. März 2025

Umstrukturierung im Weinbau - Abgabe der Fertigstellungsmeldung bis 30. Juni 2025

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat aktuell bereits die Formulare zur Fertigstellungsmeldung von Rebpflanzungen im Weinbau versendet. Diese sind nach erfolgter Durchführung bis spätestens 30. Juni 2025 ausgefüllt bei der Kreisverwaltung einzureichen. Hierdurch wird eine Auszahlung der Fördergelder im Herbst dieses Jahres ermöglicht.

Da Förderanträge in Flurbereinigungsverfahren noch bis zum 30. April 2025 gestellt werden können, werden die entsprechenden Formulare hierfür erst später erstellt und versendet.

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Allgemein ist zu beachten:

Fertigstellungsmeldungen, die bis spätestens 31. Dezember 2025 eingehen, können erst für die Auszahlung im nächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Fertigstellungsmeldung, zusammen mit allen Anlagen, bei der Kreisverwaltung in Ingelheim.

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Die Fertigstellungsmeldung kann auch in der Anwendung WIP der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bearbeitet werden. Dann ist der Ausdruck des PDF-Dokumentes bei der Kreisverwaltung einzureichen.

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Einzureichen sind:

• Fertigstellungsmeldung gemäß Vordruck oder PDF-Ausdruck aus WIP

• Rechnung/Lieferschein für die Reben

• Falls erforderlich:

· Genehmigungsschreiben GR-W, GR-U, GR-Z der Landwirtschaftskammer

· Genehmigungsschreiben BLE der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

• Weinbaukartei 2024 mit den Eintragungen zur Pflanzung und Rodungsdatum oder Auszug der geänderten Weinbaukartei mit Eintragungen zu Pflanz- und Rodungsdatum

Die Dokumente können eingereicht werden:

• Per Post (Postlaufzeiten beachten)

• Durch persönliche Abgabe beziehungsweise Einwurf im Briefkasten der Kreisverwaltung

• Versand per Telefax direkt an den Arbeitsplatz der zuständigen Sachbearbeiterin oder des zuständigen Sachbearbeiters

o Die Fax-Nummern lauten 06132-787-97 plus

o 4120 Herr Runkel

o 4121 Herr Speth

o 4122 Frau Aouragh-Elabdaoui

o 4124 Herr Heinrich

o 4125 Frau Müller

o 4127 Frau Graßmann

o 4126 Frau Feldmann

• Ein Versand per E-Mail ist nicht zulässig!

Es wird empfohlen, die Richtlinienbroschüre sowie die Informationen zur Fertigstellungsmeldung aufmerksam zu lesen und zu beachten.

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