Umstrukturierungsanträge im Weinbau - Anträge jetzt noch stellen
Die Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erinnert daran, dass die „Anträge Teil 2“ auf Umstrukturierung im Weinbau für die Rebpflanzungen in diesem Jahr noch bis zum 31. Januar 2025 gestellt werden können (wir berichteten). Lediglich in Gemarkungen mit Flurbereinigung und Besitzeinweisung in diesem Frühjahr endet die Frist am 30. April 2025.
Die Anträge können im Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass die dort erstellten Dokumente ausgedruckt und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abgegeben werden. Die fristgemäße Bearbeitung im WIP alleine ist nicht ausreichend.

Die Anträge können auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz heruntergeladen und in Papierform eingereicht werden: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung

Für Rückfragen stehen im Übrigen die Mitarbeitenden der Verwaltung unter den Rufnummern 06132-787-4120 bis -4127 gerne zur Verfügung.







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