Umstrukturierung im Weinbau 2022
Umstrukturierung im Weinbau 2022: Abgabe der Fertigstellungsmeldung
In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (sogenannte „Anlage 2“) zur Umstrukturierung im Weinbau 2022 an die Antragsteller. Hier sind nach Fertigstellung die Rebflächen einzutragen, die gefördert werden sollen.
Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet.
Im Anschluss findet die Vor-Ort-Kontrolle der Flächen statt.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2022 (Seite 15/16) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
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