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Lokal • 2. Oktober 2023

Kindergrundsicherung ab 2025

Es gab viele Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern in Berlin. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Leitung von Ministerin Paus (Bündnis90/Grüne) galt es, den Koalitionsvertrag der Ampel umzusetzen. Darin heißt es: „Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber lange noch nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“

Was im Koalitionsvertrag nicht steht, ist der Betrag, der im Bundeshaushalt für die Kindergrundsicherung eingestellt werden soll. Und genau das, war dann auch der Streitpunkt zwischen Finanzminister Lindner (FDP) und der Familienministerin. Dabei ging es um nicht weniger als gut 9 Millionen Euro Differenz, die beide Minister trennten. Geeinigt hat man sich jetzt auf 2,4 Millionen Euro, die im Bundeshaushalt festgeschrieben sind.

Doch was sind die Ziele der Kindergrundsicherung und wer soll sie erhalten?

Die Idee ist, Kinder aus versteckter Armut zu holen, Unterstützung zu vereinfachen, zu bündeln und Leistungsverbesserungen zu ermöglichen. Wichtig ist zudem, dass der Kindergarantiebetrag für alle Kinder gleich hoch ist, ein Zusatzbetrag aber vom Einkommen der Familie abhängig ist. Der neue Kindergarantiebetrag wird zukünftig das Kindergeld und die Regelbedarfe aus Bürgergeld und Sozialhilfe ersetzen. 5,6 Millionen armutsgefährdete Kinder sollen damit erreicht werden. Der Antrag wird durch die Eltern digital gestellt. Auch eine Antragstellung vor Ort ist weiterhin möglich.

Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit wird einen sogenannten Kindergrundsicherungscheck vornehmen und die Eltern pro-aktiv darüber informieren, ob eine Familie auch Anspruch auf einen Zusatzbetrag hat.

Die Reaktionen auf die geplante Kindergrundsicherung sind geteilt. Viele Sozialverbände kritisieren die ihrer Meinung nach zu niedrige Summe der Förderung. Auch wird die Frage gestellt, ob das Geld tatsächlich bei den Kindern ankomme, oder ob damit Löcher in der familiären Haushaltskasse gestopft werden. Gelobt werden dagegen die Bündelung von Leistungen und die Vereinfachung der Antragstellung.

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