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Lokal • 7. Mai 2024

Neuer Kiosk in der Mainzer Straße in Ingelheim

Viele Nieder-Ingelheimer, aber auch solche aus anderen Teilen der Stadt, haben die Schließung der Traditionsbäckerei Becker in der Mainzer Straße bedauert. Hier gab es Backwaren aller Art – auch sonntags konnte man sich vormittags versorgen.

Doch das ist Geschichte. Lange blieb der Laden verwaist bis sich jetzt ein neuer Kiosk an den Start traut. Mohammed Al Mizel, Jungunternehmer, 20 Jahre, wagt den Schritt in die Selbstständigkeit. Der junge Mann kam vor 10 Jahren mit seiner Familie aus Syrien nach Ingelheim. Dort besuchte er die Kaiserpfalz-Realschule und machte seinen Abschluss. Die sich anschließende KFZ-Lehre als Mechatroniker bei Mercedes-Benz in Worms gestaltete sich aufgrund der Entfernung Ingelheim-Worms als schwierig. Nach einiger Bedenkzeit stand für Mohammed Al Mizel fest, dass er einen Kiosk eröffnen wollte. Gesagt – getan – der Laden in der Mainzer Straße wurde mit Unterstützung des Vaters renoviert. Seit etwa zwei Wochen ist geöffnet. Im Angebot finden sich Tee, Kaffee, Süßigkeiten aller Art, Knabbergebäck, Reis, Nudeln, Nüsse, Gewürze, Konserven und vieles andere mehr. Auch Zigaretten kann man kaufen, demnächst auch Zeitungen und Zeitschriften. Eine DHL Station und eine Poststation werden ebenfalls folgen. Und für Schleckermäulchen wird eine Eismaschine den Sommer versüßen.

Das Startkapital hat sich Mohammed Al Mizel von der Familie geliehen. „Allein von den gesparten Geldern der Ausbildung kann man keinen Laden eröffnen“, so Al Mizel. Geplant war, den Kiosk auch bis spät in die Nacht und auch sonntags zu öffnen. „Sonntags mache ich mein Geschäft, am ersten offenen Sonntag standen die Leute Schlange“, schwärmt der Jungunternehmer. Doch dann kamen die gesetzlichen Auflagen Das Gewerbeamt der Stadt Ingelheim gestattete keine Öffnung an Sonntagen, an Werktagen nur bis 22.00 Uhr. 2.000 Euro Strafe wurden ihm angedroht, falls er sonntags öffnen würde. Al Mizel versteht die Haltung der Stadt nicht. Nach Rücksprache mit dem Ingelheimer Gewerbeamt ist die Gesetzeslage aber klar. Es handelt sich bei dem Kiosk um ein allgemeines Ladengeschäft, das auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes betrieben werden darf. Der Begriff „Kiosk“ dagegen ist eine freie Bezeichnung. Damit Al Mizel an Sonntagen öffnen dürfte, müsste sein Sortiment auf Zeitungen, Zeitschriften, Blumen oder Backwaren begrenzt sein. Dann dürfte er sonntags fünf Stunden öffnen.

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