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Lokal • 2. Juni 2024

Dringend Wahlhelfer gesucht

Am kommenden Sonntag, den 9. Juni, finden Wahlen statt. Im Rahmen der Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Stadtrates Ingelheim, die Vertreter der Ortsbeiräte sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt. Außerdem stehen 50 Mitglieder des Kreistages zur Wahl. Auch das Europäische Parlament wird an diesem Tag neu gewählt. Um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt die Stadt Ingelheim noch dringend Wahlhelfer. Einige der Helfer werden durch das städtische Personal abgedeckt, doch das reicht bei weitem nicht aus. Daher appelliert der Oberbürgermeister an Freiwillige, sich bis zum Freitag, den 7. Juni, bei der Stadtverwaltung zu melden. Über die Mailadresse wahlhelfer@ingelheim.de kann man sich unkompliziert anmelden.

Was ist die Aufgabe eines Wahlhelfers? Am Wahlsonntag wird in zwei Schichten in den jeweiligen Wahlbüros gearbeitet. Es gibt in der Regel eine Schicht am Vormittag und eine am Nachmittag. Wahlhelfer achten auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, geben die Wahlzettel heraus und kontrollieren die Stimmabgabe. Da man immer im Team arbeitet, kann man sich gegenseitig unterstützen. Ab 18.00 Uhr schließen dann die Wahllokale und die Stimmauszählung beginnt nach einem festgelegten Ablauf.

Da man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen Personenstimmen und Listenstimmen vergeben kann (Kumulieren und Panaschieren) zieht sich die Stimmauszählung auch in den Montag bzw. Dienstag. Jede vergebene Personenstimme muss exakt in den Computer eingegeben werden. Mit dem Ergebnis der Europawahlen kann man schon am frühen Sonntag- Abend rechnen, da hier das Verfahren denkbar einfach ist. Jeder Wähler hat nur eine Stimme für eine Partei.

Das Ergebnis der neuen Zusammensetzung des Ingelheimer Stadtrates und der Ortsbeiräte wird für Montag-Nachmittag erwartet. Die 50 Mitglieder des Kreistages dürften erst am Dienstag feststehen. Auch die Briefwahl, die sich in 29 Bezirke unterteilt, muss ausgezählt werden. Man rechnet damit, dass viele Wähler von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, da die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl umfangreich sind. Wer Personenstimmen vergeben will, sollte sich dafür Zeit nehmen, denn die Zahl der zu vergebenden Stimmen darf nicht überschritten werden, da ansonsten der Stimmzettel ungültig ist. Maximal dürfen drei Stimmen pro Kandidat vergeben werden – bei der Stadtratswahl nicht mehr als 40 für alle Bewerber, bei der Kreistagswahl maximal 50. Wer nur eine Listenstimme für eine Partei oder Wählergruppe vergeben möchte, gibt damit jedem Bewerber eine Stimme. Zwei Listenstimmen dürfen nicht angekreuzt werden, da der Wahlvorgang damit ungültig ist.

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