Landratswahl im Landkreis Mainz-Bingen zusammen mit der Bundestagswahl?
Der Termin für die Bundestagswahl am 23. Februar steht fest. Eigentlich steht auch der Termin für die Wahl des neuen Landrates bzw. der neuen Landrätin fest. Angedacht war der 11. Mai.
Doch die bundespolitischen Ereignisse werfen auch ihre Schatten auf den Landkreis. Jetzt wird darüber nachgedacht, die beiden Wahltermine zusammenzulegen – und zwar beide auf den 23. Februar. Gründe für eine denkbare Zusammenlegung gibt es etliche. Da ist zunächst das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler. Die Wahlbeteiligung ist bei Bundestagswahlen erfahrungsgemäß hoch, dagegen gehen nur wenige zu Landratswahlen. Bei einer zeitlichen Zusammenlegung gibt es quasi für die kommunale Ebene einen „Mitnahmeeffekt“. Dies gilt für den eigentlichen Wahltag genauso wie für Briefwahlen. Auch bei Briefwahlen kann man beide Wahlzettel zeitgleich ausfüllen.
Die bisher bekannten Kandidaten zur Landratswahl sind für die SPD Steffen Wolf, der als 1. Kreisbeigeordneter tätig ist. Für die CDU geht Thomas Barth ins Rennen. Er ist Landtagsabgeordneter und Ortsbürgermeister der Gemeinde Stadecken-Elsheim. Die Grünen haben Andrea Müller-Bohn nominiert, die die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag führt. Und VOLT schicken Torsten Nessel ins Rennen. Am 13. 12. 2024 soll nun der Kreistag Mainz-Bingen darüber entscheiden, ob die Wahltermine zusammengelegt werden sollen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat bereits signalisiert, dass der Termin auch vorbehaltlich eines Kreistagsbeschlusses auf den 23. Februar 2025 festgesetzt werden könnte.
Die Vorbereitungen für die Wahlen laufen bereits jetzt organisatorisch auf Hochtouren. Da gilt es Briefwahlunterlagen und Stimmzettel zu bestellen, Wahlbenachrichtigungen und zu versenden und zuvor die Zahl der Wahlberechtigten zu erfassen.
Auch die Parteien müssen sich sputen. Es müssen Aufstellungsveranstaltungen durchgeführt und der Wahlkampf organisiert werden. Und die Wählerinnen und Wähler müssen sich Gedanken machen, wem sie letztendlich ihre Stimme geben möchten. Das Verfahren ist denkbar einfach – bei der Landratswahl erhält nur ein Bewerber / eine Bewerberin e i n Kreuz, bei der Bundestagswahl hat jeder zwei Stimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten – hier gilt die Mehrheitswahl – wer die meisten Stimmen hat, zieht nach Berlin. Die Zweistimme geht an die favorisierte Partei – hier gilt die Verhältniswahl.
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