Lernmittelfreiheit sichern: Antragsfrist bis 17. März
Die Möglichkeit, von der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2025/26 zu profitieren, steht allen Eltern offen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Jahresbruttoeinkommen in den Jahren 2023 oder 2024 verfügen. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr kann bis zum 17. März 2025 eingereicht werden.
Falls die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Eltern dazu eingeladen, den Antrag sowie den Einkommensnachweis für Kinder der Grundschule per E-Mail an schulverwaltung@ingelheim.de oder per Post an

Stadtverwaltung Ingelheim
Abteilung 50/4

Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim

einzureichen.
Bereits Mitte Januar wurden die Antragsformulare und Informationsblätter in den Schulen verteilt. Alternativ kann das Antragsformular und alle weiteren Infos auch auf der Internetseite der Stadt Ingelheim unter https://www.ingelheim.de/lernmittel abgerufen werden.
Für diejenigen, bei denen die Voraussetzungen nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit, ihre Kinder von 16. Mai bis 12. Juni 2025 mit dem Freischaltcode für die kostenpflichtige Schulbuchausleihe anzumelden. Detaillierte Informationen dazu werden im Mai veröffentlicht.







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