Öffentliche Bekanntmachungen künftig online
Bei den öffentlichen Bekanntmachungen im Landkreis Mainz-Bingen gibt es seit dem 1. April Änderungen. Der Kreistag hat dahingehend eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, dass folgende gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen künftig ausschließlich elektronisch veröffentlicht werden:
· Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und sonstiger Kreisgremien,

· Bekanntmachung von Art, Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan,
· Beschlüsse zur Feststellung Jahresabschluss und Entlastung sowie Ort und Zeit der Auslegung,
· Allgemeinverfügungen.

Diese ausschließlich elektronischen Veröffentlichungen können auch telefonisch unter 06132/787-1070 oder -1071) oder über die E-Mail Kreisdienste@mainz-bingen.de angefragt werden.

Basis dafür ist Paragraf 14 Absatz 1 EGovernment-Gesetz Rheinland-Pfalz.
Dagegen werden Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen des Landkreises sowie öffentliche Bekanntmachungen zudem in einer Tageszeitung veröffentlicht. Hierunter fallen zum Beispiel auch Wahlbekanntmachungen. Für diese Fälle hat der Kreistag die Tageszeitung Allgemeine Zeitung (Ausgaben Mainz/Rheinhessen und Rheinhessen/Nahe) als Bekanntmachungsorgan festgelegt.
Basis dafür ist Paragraf 14 Absatz 3 EGovernment-Gesetz Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich werden auch diese öffentlichen Bekanntmachungen in dieser Rubrik der Homepage des Landkreises unter https://www.mainz-bingen.de bereitgestellt. In diesen Fällen (gleichzeitige Veröffentlichung in papiergebundener und elektronischer Form) gilt die Veröffentlichung auf der Homepage der Kreisverwaltung als die authentische Form, das heißt, diese ist maßgeblich.







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