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Ort: Rheinland Pfalz
Lokal • 30. November 2020

Corona in Rheinland Pfalz - Der Rückblick Teil III

Corona in Rheinland-Pfalz – ein Rückblick Teil III
In der November-Ausgabe des Ingelheimer Marktplatzes wurde festgehalten, welche Entwicklung die Pandemie in Rheinland-Pfalz bis Ende März nahm und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Pandemie in Rheinland-Pfalz weiter in den Griff zu bekommen. Chronologisch wird in diesem Monat über die wichtigen Eckpunkte von Ende März bis Anfang April 2020 im Folgenden berichtet:

Am 27.03.2020 trat die Erste Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Die Zweite Landesverordnung gab es bereits am 30.03.2020. Der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist es Ende März gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Ab Ende März ist es auch in Rheinland-Pfalz möglich, Anträge für Soforthilfe zu stellen. Alle Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können im Rahmen des Zukunftsfonds „Starke Unternehmen Rheinland-Pfalz“ ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen.

Zur Unterstützung unserer Mitglieder haben wir diesen ein Musteranschreiben an den Vermieter mit der Bitte um Solidarität, um für die Zeit der Ladenschließung Mieten auszusetzen und Mietstundungen zu ermöglichen, an die Hand gegeben. Viele Vermieter zeigten Verständnis und haben sich auf die Bitte eingelassen. Sie waren bereit, die Miete herabzusetzen oder zu stunden. Dies hat vielen Firmen geholfen.

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Seit Ende März gilt das KfW Sonderprogramm 2020 mit verbesserten Kreditbedingungen. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung.

Ebenfalls Ende März wurde von der Bundesregierung das Programm: „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“, beschlossen. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Wir haben die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Maßnahmen und Umsetzungen der Landesregierung zu langsam und zu schleppend verliefen. Wir haben mehrfach gegenüber der Landesregierung Zuschüsse, wie auch in anderen Bundesländern, gefordert.

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Das Bundesministeriums der Finanzen hat eine Regelung bekanntgegeben, wonach Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03. – 31.12.2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von € 1.500 steuerfrei, in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren können.

Der HDE (Handelsverband Deutschland) konnte gemeinsam mit dem EHI (Retail Institute e.V. - ehemals EuroHandelsinstitut) eine Online-Jobbörse für temporäre Arbeitskräfte ins Leben rufen. Dadurch sollten Arbeitnehmer /-innen in Kurzarbeit eine weitere Einkommensmöglichkeit erschlossen werden. In der Fünften Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. April 2020 wurde der Waren- und Gütertransport wieder erlaubt. Auch wurden das Ein- und Auspendeln von Mitarbeitern zur Arbeit sowie Saisonarbeitskräfte (bei mindestens dreiwöchigem Aufenthalt) wieder gestattet.

(Quelle: Handelsverband Rheinland-Pfalz) Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

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