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Ort: Rheinland Pfalz
 • 3. Juni 2021

Corona in Rheinland-Pfalz - Rückblick Juni und Juli 2020

Corona in Rheinland-Pfalz – Rückblick Juni und Juli 2020:
Kunden und Mitarbeiter wurden von uns zur Nutzung der Corona-Warn-App aufgerufen. Die App sollte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Corona-Pandemie wirkungsvoll einzudämmen und damit eine weitere Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Die letzten Wochen waren von intensiven Gesprächen mit der Bundesregierung, besonders mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier und auch dem Bundesfinanzministerium, geprägt. Aber auch auf Landesebene waren wir ständig mit den Ministerien im Austausch. Erfreulich ist, dass wir mit sehr vielen unserer Forderungen für unsere Branche Gehör gefunden haben, so dass jetzt auch wesentliche Punkte in dem verabschiedeten Konjunkturpaket enthalten sind.

Wir haben unsere Mitglieder laufend über das Konjunkturpaket der Bundesregierung, die Überbrückungshilfe und deren Anpassungen sowie die Corona-Warn-App informiert. Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.06.2020 tritt am 24.06.2020 in Kraft. Sie ist gültig bis zum 31.08.2020. Der Handel ist unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. Beim Einkaufen herrscht Maskenpflicht. Wochenmärkte/Versorgungsmärkte und mobile Verkaufsstände des Einzelhandels sind gestattet, Messen sind unter Auflagen erlaubt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. Oktober 2020 nicht zulässig. Unsere Mitglieder wurden von uns über verschiedene Praxisfragen zur Senkung der Mehrwertsteuersätze informiert.

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Am 24. Juni 2020 wurden die Eckpunkte für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Erklärtes Ziel des Bundesprogramms ist es, ausbildende Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dabei zu unterstützen, Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auftrags- und Verbundausbildung zu fördern sowie Anreize zur Übernahme von Auszubildenden im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme von Bund und Ländern mit gleicher Zielsetzung ist ausgeschlossen. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung Anfang Juni ein sehr umfangreiches Konjunkturpaket im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro beschlossen. Die Zustimmung der Parlamente muss noch erfolgen, gilt aber als sicher. Eine bedeutende Maßnahme im Konjunkturpaket soll die Senkung der Mehrwertsteuer sein: Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Standard-Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent abgesenkt und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer stehen statistisch pro Monat nun immerhin rund 40 Euro Ersparnis im Raum, gerade für niedrige Einkommen eine nennenswerte Summe. Sollte die Rechnung der Bundesregierung aufgehen, fließen diese 40 Euro zusätzlich in den Konsum und damit in die Wirtschaft und Unternehmen. Die Senkung der Mehrwertsteuer umfasst ein Volumen von 20 Mrd. Euro. Die Änderung führt aber auch zu einer Mehrbelastung an Kosten und Zeitaufwand für den bereits stark gebeutelten Handel. Denn die Kassensysteme müssen umgestellt, und Preise gegebenenfalls neu ausgezeichnet werden. Der Handelsverband hat seine Mitglieder darüber informiert, dass Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, gestaffelt nach dem tatsächlichen Umsatzeinbruch. Voraussetzung für den Höchstbetrag von 150.000 Euro ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Durch eine Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben, soll das Risiko einer möglichen Ausbreitung des Virus in einem zweiten Schritt vermindert werden. Diese Landesverordnung vom 09. Juli 2020 tritt am 10. Juli in Kraft und ist bis zum 31. August gültig.

Vor Beginn der Urlaubszeit erreichten uns immer mehr Anfragen, wie mit Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten umzugehen ist. Zur Unterstützung unserer Mitglieder haben wir ein Muster entworfen, und den Firmen zukommen lassen. In diesen Schreiben wird der Mitarbeiter über die arbeitsrechtlichen Folgen bei Rückkehr aus einem Risikogebiet informiert. Wir haben unsere Mitglieder darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, diese Vorlage den Mitarbeitern vor Urlaubsantritt zu überreichen.

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