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Ort: iPads beim privaten Dienstleister: Schnellere Abwicklung
Schule • 2. Februar 2023

iPads beim privaten Dienstleister: Schnellere Abwicklung

Weiternutzung nach der Schulzeit

Der Mainz-Binger Kreisausschuss hat die Weiterentwicklung des iPad-Projektes im Landkreis beschlossen. Die iPads für den digitalen Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen ab dem kommenden Schuljahr bei privaten Anbietern beschaffen und nicht mehr bei der Kreisverwaltung selbst. „Im Grunde ist das die einzige Änderung, die sich aus dem Beschluss ergibt“, sagte der 1. Kreisbeigeordnete Steffen Wolf. Ganz wichtig ist: Neue Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Lernmittelfreiheit auf einer der weiterführenden Schule im Landkreis Mainz-Bingen haben weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf kostenfreies iPad beim Kreis als Schulträger zu stellen.

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Mit der Umstellung des Systems gehen entscheidende Vorteile einher:

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- Die Geräte sind von Anfang an im Eigentum der Schülerin oder des Schülers und können nach der Schulzeit etwa für Studium oder Ausbildung weitergenutzt werden. Dies wurde in den vergangenen Jahren von vielen Eltern gefordert, ist nach dem bisherigen Modell aber nicht möglich. Der Kreis muss die auslaufenden Geräte aus rechtlichen Gründen wieder zurücknehmen und darf diese nicht veräußern.

- Die Geräte werden schnell nach Hause oder wahlweise an die Schule geliefert – längere Lieferzeiten durch Verwaltungsverfahren sind obsolet.

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- Eltern und Schüler können sich ein iPad nach den jeweiligen Bedürfnissen beschaffen und individualisieren – im Hinblick auf Größe, Hülle, Stift, Tastatur und so weiter.

- Eine Null-Prozent-Finanzierung eines iPads bei einem Apple zertifiziertem IT-Dienstleister ist ohne Schufa-Auskunft über 36 Monate möglich.

- Eine kostengünstige Versicherung über 36 Monate deckt jegliche Schäden ab.

Zudem gilt:

- Das neue Mietkauf-Modell beruht ebenso wie das alte Leih-System auf der Freiwilligkeit von Eltern und Schülerschaft. Die Entscheidung, ein iPad anzuschaffen wird wie bisher auch künftig dort verbleiben.

- Das neue System bedeutet keinen Mehraufwand für die Eltern: Auch bisher mussten sie schon einen Antrag beim Kreis stellen. Dieser Antrag hat nun lediglich einen anderen Adressaten.

- Die kreiseigene Schul-IT wird auch zukünftig den technischen Support für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte leisten sowie die schulischen Apps zur Verfügung stellen. Erwartet wird hier durch die freiwerdenden personellen Kapazitäten eine zeitliche Verbesserung bei Problemen.

- Auch bisher durften die Kinder die Geräte außerhalb der Schulzeit für private Zwecke nutzen. Die Verantwortung dafür liegt auch bisher schon bei den Eltern. Nur der schulische Bereich ist geschützt.

- In der ersten Phase seit 2020 kosteten die iPads monatlich sieben Euro Leihgebühr. Dieser Preis wäre auch bei einer Weiterführung der Leihe über den Kreis in den nächsten vier Jahren nicht mehr haltbar. Die allgemeine Teuerung würde dazu führen, dass auch hier künftig mit 14 Euro monatlich zu rechnen wäre.

- Im neuen System kostet das 64-Gygabite-iPad inklusive Schutzhülle, digitalem Stift sowie einer Versicherung über drei Jahre 10,73 Euro pro Monat. Das 256-GB-Geräte kostet inklusive Hülle, digitalem Stift und Versicherung monatlich 14,60 Euro. Beide Geräte genügen den schulischen Bedürfnissen, das bisher verliehene 128-GB-Gerät ist nicht mehr lieferbar.

- Für die Kinder und Jugendlichen, die sich bisher nach dem alten Leihsystem ein iPad beschafft haben, ändert sich nichts bis zum Ende des vierjährigen Ausleihzyklus an einer der weiterführenden Schulen im Landkreis Mainz-Bingen. Das neue System soll im Schuljahr 2023/24 nur für die neuen Schülerinnen und Schüler starten und dann Jahr für Jahr weiter wachsen.

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