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Schule • 2. Februar 2026

Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/27: Fristende 16. März 2026

Die Möglichkeit, von der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 26/27 zu profitieren, steht allen Eltern offen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Jahresbruttoeinkommen in den Jahren 2024 oder 2025 verfügen. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/27 kann bis 16. März 2026 eingereicht werden. Falls die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Eltern dazu eingeladen, den Antrag sowie den Einkommensnachweis für Kinder der Grundschule per E-Mail an schulverwaltung@ingelheim.de oder postalisch an

Stadtverwaltung Ingelheim Abteilung 50/4 Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim

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einzureichen. Anträge für die weiterführende Schule müssen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden.

Bereits Mitte Januar wurden die Antragsformulare und Informationsblätter in den Schulen verteilt. Alternativ können das Antragsformular und alle weiteren Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Ingelheim unter https://www.ingelheim.de/lernmittel abgerufen werden. Für diejenigen, bei denen die Voraussetzungen nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit, ihre Kinder von 8. Mai bis 2. Juni 2026 mit dem Freischaltcode für die entgeltliche Schulbuchausleihe anzumelden. Detaillierte Informationen hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht.

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