Bundestagswahl 2021: Briefwahlunterlagen kontaktlos beantragen
Bundestagswahl 2021: Briefwahlunterlagen kontaktlos beantragen:
Für die Bundestagswahl am 26. September können ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragt werden. „Wie bereits die Landtagswahl ist auch die Bundestagswahl von der Corona-Pandemie betroffen. Daher appelliere ich an alle wahlberechtigten Ingelheimerinnen und Ingelheimer, die Briefwahl zu nutzen und die Briefwahlunterlagen kontaktlos zu beantragen“, so Oberbürgermeister Ralf Claus.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Kalenderwoche 35 (30. August bis 4. September 2021) zugestellt.
Die Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
• Schriftlich: durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an das Wahlamt
• per Fax: an 06132/782 224
• online: über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den Link auf unserer Internetseite https://www.ingelheim.de/bundestagswahl
• per Oliwa: über https://tbk.ewois.de/IWS/start.do?mb=187
• per E-Mail: durch E-Mail an briefwahl@ingelheim.de
Das Wahlamt weist darauf hin, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht zulässig ist.
Darüber hinaus kann für die Beantragung auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt oder direkt in den Briefkasten am Fridtjof-Nansen-Platz 1 oder am Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61 eingeworfen. Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollte auch die Wählerverzeichnis- sowie die Stimmbezirksnummer angegeben werden. Falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss zusätzlich die Versandadresse angegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen bestehen jeweils aus dem Wahlschein, dem Merkblatt, dem amtlichen Stimmzettelumschlag, dem amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 205 sowie dem Wahlbriefumschlag. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September 2021, um 18 Uhr.
Am Wahltag Sonntag, 26. September, von 8 bis 15 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist. Die plötzliche Erkrankung muss mittels Attest nachgewiesen werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht mehr ersetzt werden. Es ist zu beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im zuständigen Briefwahllokal vorliegen muss. Sollte der Wahlbrief mit der Post versendet werden, muss dieser bis 22. September im Briefkasten sein.
Wählen dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl gibt es unter https://www.ingelheim.de/bundestagswahl.
Bildquelle: Pixabay
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