Rodung und Neuanpflanzung von Rebflächen
Antragsverfahren Teil 1 für Rodung und Neuanpflanzung von Rebflächen
bis 30.09.2021 eröffnet.
Bis zum 30. September 2021 können Anträge für die Teilnahme am Umstrukturierungsprogramm im Weinbau für Pflanzungen im Jahr 2022 ff. bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gestellt werden. Im aktuellen Antragsverfahren sind nur die Flächen nachzumelden, die im Mai dieses Jahres noch nicht beantragt wurden.
Grundsätzlich müssen alle Flächen beantragt werden, die nach der Ernte 2021 gerodet („Quellflächen“) bzw. im Frühjahr 2022 oder später gepflanzt werden sollen („Zielflächen“). Dies gilt auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen bis zum 1. Mai 2021 noch nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen deshalb erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzgenehmigung aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die „Antragstellung Teil 2“. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt und positiv beschieden wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, sollten die Betriebe sich dort registrieren lassen.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Sachbearbeiter/innen in der Außenstelle in Mainz unter den Telefonnummern 06131-69333 -4120 bis –4127 zur Verfügung. Bildquelle: Pixabay