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 • 20. Januar 2022

Es gilt, die Pandemie zu überwinden

Es gilt, die Pandemie zu überwinden

Nun sind es bereits fast zwei Jahre, dass die Pandemie und fest im Griff hat. Haben wir im Sommer schon fast gedacht „nun ist es vorbei und alles geht wieder seinen normalen Weg“, geht es weiter mit Beschränkungen und Maskenpflicht in der kalten Jahreszeit.

Wir hoffen, dass die verstärkten Impfungen uns helfen, die Pandemie nun endlich in den Griff zu bekommen und sich die Beschränkungen mit dem Fortschreiten der Impfungen wieder lockern oder sogar aufgehoben werden. Das ersehntes Ziel ist, wieder frei in Ingelheim bummeln gehen zu können, Geschäfte aufzusuchen und soziale Kontakte in der Neuen Mitte, auf dem Wochenmarkt und beim Marktfrühstück pflegen können“, so der Vorstandsvorsitzende des Gewerbevereins Ingelheim aktiv „Stephan Trautmann. Ingelheim aktiv möchte den Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Dazu wurden in diesem wie auch im letzten Jahr verschiedenen Maßnahmen von Ingelheim aktiv ins Leben gerufen, die übermitteln sollen, dass der Einzelhandel nicht alleine gelassen wird. Ingelheim aktiv arbeitet eng mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Ingelheim und dem Centermanagement HBB zusammen.

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Beschränkungen helfen aktuell Es ist wichtig, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und weitere Beschränkungen und Schließungen in der Zukunft zu vermeiden, dass die AHA-Regeln eingehalten werden, d. h. Abstand halten, Hände waschen, Maske im Innenraum tragen und lüften. Diese bleiben wichtige Instrumente, um die Corona-Pandemie weiterhin unter Kontrolle zu halten.

In den Innenräumen gelten aktuell für Erwachsene flächendeckend die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Für Kinder gelten gemäßigtere Regelungen, so brauchen Kinder unter 12 Jahren (gelten als geimpft) keinen zusätzlichen Testnachweis, bis 17 Jahren (geimpft, genesen) wird kein Testnachweis gebraucht, außer Sie sind nicht geimpft oder genesen. Die 2G-Plus-Regel trifft verschiedene Bereiche im gesellschaftlichen Leben, so Veranstaltungen, Kosmetikbehandlungen, Innengastronomie, Hotels, Schiff- und Busreisen sowie bei der Sportausübung (25 Minderjährige können ohne die genannten Voraussetzungen teilnehmen, jedoch mit negativem Testnachweis), Schwimmbäder, Kinos, Theater, Konzerte, Museen, aber auch in Spielhallen und Zoos. In verschiedenen Bereichen, in denen die Maskenpflicht durchgängig durchgeführt wird, d. h. die Maske wird getragen und auch nicht für Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen, kann die zusätzliche Testpflicht der 2G+-Regel entfallen. Die IKuM GmbH hat in 2021 ein gutes Veranstaltungskonzept GmbH auf die Beine gestellt, durch das in diesem Jahr bereits einige Events erfolgreiche durchgeführt werden konnten. Es hat sich bestätigt, dass es mit einer guten Vorbereitung auch während der Pandemie weitergehen kann, und das gerade während der „kalten Jahreszeit“.

Die Geschäfte sind wie gewohnt geöffnet. Der Zutritt ist nur noch geimpften und genesenen Personen oder gleichgestellten Personen gewährt (2G). Es wird jedoch kein Termin und Test benötigt. Minderjährige erhalten mit einem Testnachweis auch ohne die genannten Voraussetzungen den Zugang. Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs fallen nicht unter die 2-GRegel, dies sind zum Beispiel Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Wochenmarkt sowie Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäft, Gartenmärkte, Tierbedarf und Großhandel.

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Selbsttest vor Ort Ist ein zusätzlicher Test erforderlich, kann dieser als Selbsttest vor Ort unter Beaufsichtigung gemacht werden. Über diesen Test darf jedoch keine Bescheinigung ausgestellt werden. Der negative Test gilt nur an dem Ort, an dem die Testung beaufsichtigt wurde. Bei der Testung durch Schnelltestzentren, Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen erhält der Getestete ein Testzertifikat über das negative Ergebnis, das er 24 Stunden verwenden kann. Außerdem kann der Testnachweis durch einen PCR-Test erbracht werden. Seit dem 13. November 2021 hat jeder Anspruch, sich mindestens einmal in der Woche kostenlos mittels PoC-Antigen-Test regelmäßig auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Kontaktbeschränkung für Nicht-immunisierte Nicht-immunisierte Personen dürfen seit dem 4. Dezember 2021 sich nur noch mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum treffen und zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hierbei ausgenommen, ebenfalls unberücksichtigt bleiben immunisierte Personen. Dies gilt auch für sportliche Betätigung im Außenbereich. Dort gilt die 2G-Regelung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117. Weitere Informationen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion finden Sie auch hier

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Impfen ist der Schlüssel Impfungen sind und bleiben der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. In Rheinland-Pfalz sind Erst-, Zweit-, und Auffrischungsimpfungen flächendeckend an vielen Orten möglich: Neben den niedergelassenen Ärzten besteht die Möglichkeit zur Impfung an 21 Krankenhausstandorten, den Impfbussen und in den reaktivierten Impfzentren. Außerdem soll eine gesetzliche Änderung erfolgen, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auch auf Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere auszuweiten.

Förderung von Kleinstunternehmen Die Stadt Ingelheim fördert hat ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um mittelständischen Kleinstunternehmen in den Wirtschaftszweigen Einzelhandel, Lebensmittelhandwerk, Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungsbereich finanziell zu unterstützen. Zuschüsse werden für Maßnahmen bei Existenzgründung, Existenzsicherung sowie Errichtung, Umbau, Ausbau oder Modernisierung von Geschäften und Unternehmungen im Ingelheimer Stadtgebiet gewährt. Ziel ist es durch Bestandssicherung und Neuansiedlung, die betreffenden Betriebe zu stärken und zukunftssicher zu gestalten sowie die Neuansiedlung von Unternehmen zu fördern, bzw. in der Startphase diese spürbar zu unterstützen. Zudem werden Marketing- und Werbemaßnahmen im digitalen und Online-Bereich sowie rechtliche, finanzielle und steuerliche Beratung gefördert. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 50% der förderfähigen Maßnahmenkosten bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 € gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme beim Büro des Oberbürgermeisters (Ansprechpartnerin: Nicole Isinger), gestellt werden.

Schnelltestzentren Ingelheim Ingelheim kann seinen Bürgerinnen und Bürgern zurzeit wieder ein leistungsfähiges Testangebot anhand geben, das auch die Stadtteile mit einbezieht. . Aktuelle Schnelltestzentren im Überblick: Schnelltestzentrum am Großmarkt 10 – mit Termin Öffnung: Mo.-Fr. 15.00-18.00 Uhr, Sa. 12.00-15.00 Uhr Schnellteststelle Fridtjof-Nansen-Platz – mit Termin Schnellteststelle Parkplatz Neue Mitte- mit Termin Öffnung: Mo.-So. 10.00-18.00 Schnellteststelle am Winzerkeller - ohne Termin Öffnung: Mo.-Fr._6.00-18.00 Uhr, Sa., So. 8.00-20.00 Uhr Schnellteststelle, Parkplatz Bauhof, Großmarkt 4 mit Termin Öffnung: Mo.-So. 6.00-19.55 Teststelle Johanniter Regionalverband Rheinhessen – ohne Termin Keltenweg zwischen Parkhaus Keltenweg und Rehavital Öffnung: Mo., Mi. und Do. 10.30-15.00 Uhr, Sa. 9.00-14.00 Uhr Schnellteststelle Real Ingelheim – mit Termin Öffnung: Mo.-So. 7.00-19.55 Uhr Schnellteststelle: Frei-Weinheim, Rheinstraße 236 – mit Termin Apotheken Teststellen: Pfalz Apotheke, Bahnhofstraße 23, 55218 Ingelheim, Tel: +496132 75741 Apotheke am Markt, Marktplatz 6, 55218 Ingelhiem, Tel: +496132 8995880 Apotheke Steidle, Mainzer Straße 9, 55262 Ingelheim/Heidesheim, Tel. +49 6132 4353850 Die Tests finden im Gebäude der Pfalz-Apotheke statt. Schnellteststelle Heidesheim, Freier Platz (Binger Straße 2) – mit Termin Schnelltest: Heidesheim, Budenheimer Weg 80 – ohne Termin Öffnung: Mo.-Sa. 14.00-18.00 Uhr Schnellteststelle Wackernheim, Ratthausplatz – ohne Termin Öffnung: Mo. - Fr. 10.00-18.00 Uhr, Sa. u. So. 12.00-18.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.ingelheim.de/schnelltestzentrum und https://www.ingelheimer-marktplatz.de

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