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Lokal • 5. April 2022

Corona in Rheinland-Pfalz - Rückblick März 2021

Corona in Rheinland-Pfalz – Rückblick März 2021

Drei Unternehmer aus Rheinland-Pfalz spendeten auf Vermittlung des CDU-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2021, Christian Baldauf, an unsere Mitgliedsfirmen und die Tafel kostenlos

Flächendesinfektionsmittel im 5-Liter-Kanister sowie Händedesinfektionsmittel in der 1-Liter-Flasche, bei Bedarf auch im 5-Liter-Kanister.

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Die Anlieferung des Desinfektionsmittels erfolgte an die Städte Mülheim-Kärlich, Nieder-Olm, Kaiserslautern, Bornheim und Trier und konnte dort von den Händlern direkt abgeholt werden. Insgesamt konnten wir unseren Mitgliedsfirmen 25.544 Liter Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.

Am 03. März 2021 haben die Regierungschefinnen und –chefs der Länder nach intensiven Beratungen mit der Bundeskanzlerin beschlossen, langsam zu lockern. Rheinland-Pfalz öffnete die Geschäfte ab dem 08.03.2021!!! Die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung trat am 08.03.2021 in Kraft und war bis zum 28.03.2021 gültig.

Die einzuhaltenden Regelungen waren:

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In den Unternehmen galten sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Dies galt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen. Bei der Personenbegrenzung galt, dass sich in einer Einrichtung

a) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und

b) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf.

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c) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 2001 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis 2000 qm höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche, und bei der 2000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40 qm aufhalten darf (Personenbegrenzung).

Es wurden strengere, und häufigere Kontrollen für alle (aber gerade im Hinblick auf den Lebensmittelhandel) angekündigt. Dadurch sollten steigende Inzidenzzahlen verhindert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz sowie der Industrie- und Handelskammer haben wir als Verband ein Informationspapier zu den Regelungen der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung erstellt und dies unseren Mitgliedsfirmen zur Verfügung gestellt.

Kurz vor der Landtagswahl am 14.03.2021 war die Öffnung ein Signal der Hoffnung.

Voraussetzung dafür war eine landesweite Inzidenz von unter 50, mindestens sieben Tage lang.

Doch mit der Lockerheit war es schnell wieder vorbei. Die Inzidenz stieg auch in Rheinland-Pfalz stark und zwei Tage nach der Landtagswahl war das freie Einkaufen in Mainz und vielen anderen Städten schon wieder untersagt, nur noch „Terminshopping“ war erlaubt.

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