Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU‑Weinbaukartei 2022 ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften oder Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU‑Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2021 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2022 bei der zuständigen Stadtverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
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