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Soziales • 22. September 2022

Seit Juli werden ukrainische Geflüchtete vom Jobcenter unterstützt

Rechtskreiswechsel gut verlaufen

Derzeit sind rund 2300 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Nachdem die Kriegsflüchtlinge anfangs über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und damit von Kommunen als Delegationsnehmer erfasst und betreut wurden, hat mittlerweile der Rechtskreis gewechselt: Seit Anfang Juni werden die hilfesuchenden Menschen über das Sozialgesetzbuch SGB II versorgt, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. Zuständig ist jetzt das Jobcenter Mainz-Bingen. „Der Wechsel der Zuständigkeit hat sehr gut geklappt. Es kam zu keinen größeren Problemen“, freut sich Landrätin Dorothea Schäfer.

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Der sogenannte Rechtskreiswechsel war vor allem auch dank der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen und der Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern und Kommunen weitgehend problemlos möglich. Hierfür bedankt sich das Mainz-Binger Jobcenter ausdrücklich. „Das war für den reibungslosen Übergang essenziell“, sagt die zuständige Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn.

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Der Wechsel war durch eine Änderung des Bundesrechts nötig geworden. Hierfür mussten alle erwerbstätigen Geflüchteten, die bereits eine Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde des Kreises erhalten hatten, in die Zuständigkeit des Jobcenters überführt werden. Zuvor erfasste die Kreisverwaltung alle Ukrainerinnen und Ukrainer zunächst über das Asylbewerberleistungsgesetz. Nicht erwerbstätige Flüchtlinge wurden ins SGB XII – Sozialhilfe – überführt, das von den Kommunen als Delegationsnehmer bearbeitet wird.

Für den Rechtskreiswechsel kontaktierte das Jobcenter zunächst alle registrierten Betroffenen postalisch. Sie sendeten Erklärungen und Formulare in deutscher und ukrainischer Sprache, gemeinsam mit bereits frankierten Rückumschlägen an die Ukrainerinnen und Ukrainer. Um die Vorgehensweise und die Notwendigkeit der erneuten Vorsprache zu erklären, organisierte das Jobcenter Informationsveranstaltungen für Geflüchtete und Helfer. Die Schwerpunkte lagen neben den Besonderheiten im Rechtskreiswechsel auch auf den Rechten und Pflichten sowie den Möglichkeiten zur Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen oder auch Angeboten für Sprach- und Integrationskurse. Über 50 Sitzungen haben bisher stattgefunden.

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Zum 1. Juli 2022, dem Zeitpunkt des Rechtskreiswechsels, befanden sich 2188 ukrainische Flüchtlinge im Landkreis, hiervon konnten 1541 Personen in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II aufgrund vorhandener Fiktionsbescheinigungen überführt werden. Für alle ukrainischen Flüchtlinge, welchen eine Fiktionsbescheinigung nach dem 1. Juli 2022 ausgehändigt wurde, erfolgt der Rechtskreiswechsel im Folgemonat der Aushändigung.

Das Formular zum Antrag auf Zuwendungen im Rahmen des SGB II ist auf der Homepage des Kreises unter https://www.mainz-bingen.de auf der Seite „Ukraine-Hilfe“ als Link zum Download in Deutsch und Ukrainisch zu finden.

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