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Ort: Untere Wasserbehörde: Heizölanlagen sind anzuzeigen
Lokal • 10. November 2022

Untere Wasserbehörde: Heizölanlagen sind anzuzeigen

Die kühleren Tage stehen bevor. Daher fangen viele Menschen an, zu heizen – einige davon mit Öl. Heizöl ist ein Stoff, der unser Wasser gefährden kann. Deshalb ist Vorsicht geboten bei der Lieferung und Lagerung.

Grundsätzlich hat jeder, der Heizölanlagen betreiben oder stilllegen will, sein Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung anzuzeigen. Dies ist gesetzlich geregelt. Dafür stellt die Untere Wasserbehörde ein entsprechendes Formular auf der Website der Kreisverwaltung bereit. Die Mitarbeitenden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch alte Heizöl-Tanks beziehungsweise stillgelegte Anlagen aufgrund der derzeitigen Energiesituation vereinfacht wieder in Betrieb genommen werden können – sofern sie dafür geeignet sind.

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Auslaufendes Heizöl kann im Schadensfall zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden - es kann Gebäude, Gewässer, das Grundwasser oder den Boden nachhaltig verunreinigen. Um das zu verhindern, sind Heizöltanks zudem von Sachverständigen regelmäßig zu prüfen. Ob ein Tank in einem vorliegenden Fall einer Prüfpflicht unterliegt, kann die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung beantworten. Bürgerinnen und Bürger können sich an Matthias Schmitt und Ellen-Theresa Pietsch von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung per E-Mail an Schmitt.Matthias@mainz-bingen.de und Pietsch.Ellen-Theresa@mainz-bingen.de wenden. Sie stehen auch für grundlegende Fragen zum Thema Heizölanlagen zur Verfügung.

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Weitere Informationen sowie das Anzeigenformular für die Heizölanlagen gibt es auf der Website der Kreisverwaltung https://www.mainz-bingen.de unter dem Schlagwort „Wasserwirtschaft“ und dann „Wassergefährdende Stoffe“.

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