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Mobilität • 4. Mai 2023

Förderung von Elektrofahrzeugen in 2023

Seit 1. Januar 2023 ist eine neue Richtlinie in Kraft – „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“. Die Förderung findet nunmehr nur beim Kauf oder Leasing eines rein elektrischen Fahrzeuges statt. Plug-in-Hybride fallen aus der Förderung heraus.

Seit dem 1. Januar 2023 werden elektrisch betriebene Fahrzeuge, mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro vom Bund mit 4.500 Euro bezuschusst. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt die Förderung bei 3.000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Wichtig ist auch, dass bei Leasing nur eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten der Förderung unterliegt. Auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren erste Zulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, erhalten die entsprechende Förderung.

Wichtig für den Fahrzeughalter ist die Tatsache, dass ein Antrag auf Förderung erst nach der Zulassung möglich ist. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist, gibt es auch keine Förderung mehr. Dieses sogenannte „Windhundsystem“ kann zu einer Kostenfalle für den Fahrzeughalter werden. Für das Jahr 2023 stellt der Bund eine Summe von 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, in 2023 verringert sich dieser Anteil auf nur noch 1,3 Milliarden Euro.

Und noch eine Sache gilt es zu beachten: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen. Einen Antrag zur Förderung kann man über die Online-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Fahrzeughalter sollten sich auch über das E-Kennzeichen informieren, da man oftmals beim Parken Geld sparen kann. Und an der Ladesäule ist das E-Kennzeichen Voraussetzung, damit man laden und parken darf.

(Quelle: ADAC)

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