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Mobilität • 14. Mai 2023

Am Wochenende mehrmals Alkohol am Steuer

Auch alkoholisierten Radfahrern können erhebliche Konsequenzen drohen.

In den Abend- und Nachtstunden des Wochenendes wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Ingelheim gleich mehrere Trunkenheitsfahrten festgestellt, welche teilweise auch zu Verkehrsunfällen führten.

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde gegen 02:00 Uhr im Bereich des Ingelheimer Westerbergs ein 40-jähriger PKW-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen konnten, wurde eine Atemalkoholmessung durchgeführt, welche 0,8 Promille ergab. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem muss der Fahrer mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot sowie Punkten im Fahreignungsregister rechnen.

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In den Abendstunden befuhr am Samstag eine 39-jährige Radfahrerin die Landstraße zwischen Wackernheim und Ingelheim und verlor bei abschüssiger Straße die Kontrolle über ihr Fahrrad. Infolge eines darauffolgenden Sturzes zog sie sich erhebliche Verletzungen im Gesichtsbereich zu. Durch einen vorbeifahrenden PKW-Fahrer konnte bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Polizei Erste-Hilfe geleistet werden. Durch die Polizeikräfte konnte Atemalkoholgeruch bei der Radfahrerin wahrgenommen werden. Im Rahmen der weiteren Behandlung im Krankenhaus wird der Radfahrerin, welche ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwartet, eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei macht in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Konsequenzen für das alkoholisierte Radfahren aufmerksam. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille ist das Fahrradfahren verboten. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Strafanzeigen können auch schon ab 0,3 Promille erfolgen, wenn Radfahrer durch ihre Fahrweise oder durch die Gefährdung anderer auffallen.

Auch der Verlust des Autoführerscheins, Punkte im Verkehrszentralregister, eine medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, sowie hohe Bußgelder sind möglich.

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Auch Fahranfänger müssen mit der Verlängerung der Probezeit rechnen, wenn sie alkoholisiert auf dem Fahrrad auffallen.

Sollten Sie Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit haben, empfiehlt die Polizei das Rad zu schieben oder, wie auch das Auto, stehenzulassen.

Ebenfalls am Samstagabend fuhr sich eine 77-jährige mit ihrem PKW beim Rangieren auf den Treppenstufen der evangelischen Kirche in Heidesheim fest. Durch die eintreffenden Polizeikräfte konnte Atemalkoholgeruch bei der Fahrerin festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille. Der Fahrerin wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Im Rahmen des drohenden Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr muss die Fahrerin mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Fahrzeug wird am Folgetag durch ein Abschleppunternehmen von den Stufen gehoben.

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