Teilhabechancengesetz für Vereine? JobCenter und Netzwerkkoordination Ehrenamt informieren
Perspektiven für Langzeitarbeitslose verbessern und ihnen dabei helfen, wieder ins Arbeitsleben zu finden: Das ist das Ziel des sogenannten Teilhabechancengesetzes, das seit 2019 greift. Welche Fördermöglichkeiten dieses Gesetz auch für Vereine, Initiativen und Stiftungen bietet und was es hierbei zu beachten gilt, darüber können sich Interessierte in einer Veranstaltung am Mittwoch, den 10. Januar 2024 um 19 Uhr informieren.
Diese wird organisiert von der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Zusammenarbeit mit dem Mainz-Binger Jobcenter und findet statt im Kreishaus in der Georg-Rückert-Straße 11. Um Anmeldungen wird gebeten per E-Mail an ehrenamt@mainz-bingen.de.
2019 hatte das Jobcenter bereits eine Informationsveranstaltung für Unternehmen rund um die Rahmenbedingungen des Teilhabechancengesetzes angeboten. Welche Chancen das Programm für Vereine bietet, die eine Arbeitgeberfunktion übernehmen können, das ist nun Gegenstand der Veranstaltung im Januar 2024.
Zum Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz soll das Schaffen von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt spürbar unterstützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn langzeitarbeitslose Personen einstellt werden - bestenfalls führt das zu einem ordentlichen Arbeitsverhältnis. Mit den Förderungen einher geht eine beschäftigungsbegleitende Betreuung durch sogenannte „Coaches“, nämlich durch die Mitarbeitenden des Jobcenters Mainz-Bingen. Dies dient zur Stabilisierung des neuen Arbeitsverhältnisses, ebenso stehen sie bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Die Förderdauer kann sich in abgestuften Fördersummen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erstrecken.
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