Zukunft der Rettungswachen gemeinsam gestalten
Zukunft der Rettungswachen gemeinsam gestalten: Planungsgrundlage liegt vor
Sechs Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Mainz haben eine hohe Priorität für Neubau oder Modernisierung. Das ist das Ergebnis der Arbeit einer Projektgruppe, die sich seit dem vergangenen Sommer mit der Zukunftsplanung für die Wachenstandorte beschäftigt hat. Alle Wachen erfüllen derzeit die Anforderungen für eine gute Versorgung im Rettungsdienst. Mit Blick auf die Zukunft besteht jedoch an Standorten in Kirn, Nierstein, Bad Sobernheim, Bad Kreuznach, Worms und Stromberg dringender Handlungsbedarf. Nach der Priorisierungsliste besteht für acht weitere Wachen erheblicher Bedarf, für sechs weitere geringer und für eine kein Bedarf.
„Wir haben jetzt eine verlässliche fachliche Planungsgrundlage“, waren sich die Landrätinnen Dorothea Schäfer und Bettina Dickes, Landrat Heiko Sippel sowie die Oberbürgermeister Nino Haase und Adolf Kessel nach einer ersten Auswertung der Projektgruppenarbeit einig. Seit vergangenem Sommer beschäftigt sich die Gruppe intensiv mit der Zukunftsplanung für die Rettungswachen und hat nun ihre Empfehlung zur Priorisierung für Neubau oder Modernisierung für alle Rettungswachen und Fahrzeugstandorte in den Landkreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach sowie den Städten Mainz und Worms vorgelegt.
Landrätin besuchte alle Standorte
Landrätin Dorothea Schäfer hat im Sommer 2023 als Chefin der Rettungsdienstbehörde gemeinsam mit den jeweiligen Verwaltungsspitzen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Projektgruppe alle Standorte in der Region Rheinhessen-Nahe besucht. Dabei wurde deutlich, dass die Situation in den verschiedenen Wachen sehr unterschiedlich ist – nicht verwunderlich angesichts der Tatsache, dass die Baujahre zwischen 1985 und 2019 liegen. „Die Modernisierung und Optimierung der Rettungswachen ist eine wichtige Aufgabe, die Projekte werden uns einige Jahre beschäftigen“, sagte die Landrätin. Sie spart zusammen mit ihrer Amtskollegenschaft nicht an Lob für die gute und engagierte Arbeit der Einsatzkräfte, die aus jeder Wachensituation das Beste herausholen, damit die Bevölkerung gut versorgt werden kann.
Investitionsplan wird erstellt
Die fünf Hauptverwaltungsbeamten, die gemeinsam den Bau und die Erhaltung aller Rettungswachen im gesamten Rettungsdienstbereich als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung verantworten, wollen die Empfehlungen der Projektgruppe nun politisch umsetzen. Sie haben die Gruppe beauftragt, die auf der operativen Ebene erarbeiteten Empfehlungen und Priorisierungen in einen Investitionsplan zu fassen, der vorgibt, welche Wachen am Ende tatsächlich wie, wann und in welchem Umfang modernisiert, neu gebaut oder an einen anderen Standort verlegt werden müssen. Dieser Investitionsplan soll im April dieses Jahres in den politischen Gremien der Gebietskörperschaften vorgestellt, diskutiert und möglichst im Mai verabschiedet werden, um am Ende eine breite Zustimmung für das weitere Vorgehen zu erreichen.
Dies ist auch erforderlich, weil die Baukosten für alle Standorte gemäß dem rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetz von allen Gebietskörperschaften im Verhältnis zur Einwohnerzahl getragen werden. „Der Rettungsdienst ist eine zentrale Komponente in der Daseinsfürsorge und Gefahrenabwehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes benötigen möglichst optimale Voraussetzungen, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“, fasst Dorothea Schäfer die Herausforderungen zusammen.
Weiße Flecken beseitigen
Darüber hinaus beschäftigt sich die Rettungsdienstbehörde intensiv mit der optimalen Versorgungsstruktur im gesamten Rettungsdienstbereich. In einem Gutachten wurde festgestellt, das in den Landkreisen Bad Kreuznach und Alzey-Worms die Versorgung der Bevölkerung durch zwei zusätzliche Fahrzeugstandorte optimiert werden kann. Dabei werden zwei sogenannte „weißen Flecken“ beseitigt, in denen die dortige Einwohnerschaft einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsverbesserung hat. Hierfür setzen sich Bettina Dickes und Heiko Sippel als Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften besonders ein.
„Wir befinden uns in intensiven Verhandlungen mit Grundstückseigentümern und den Rettungsdienstorganisationen, um hier schnellstmöglich zu einer Lösung zu kommen, und hoffen, noch vor dem Sommer die in Osthofen und Pferdsfeld angedachten Standorte in Betrieb zu nehmen“, sagte Dr. Carsten Lott, der als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst die medizinische Verantwortung für den Rettungsdienstbereich trägt. Dass es nun länger dauert als zunächst angenommen, liegt an vertraglichen Fragen, die noch geklärt werden müssen.
Hintergrund: Die Rettungsdienstbehörde Mainz erstreckt sich über drei Landkreise (Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach) sowie die zwei kreisfreien Städte Mainz und Worms. Versorgt werden 847.000 Einwohner von 77 Rettungsmitteln aus 17 Rettungswachen und 4 Fahrzeugstandorten.
In der Projektgruppe arbeiteten neben der beim Landkreis Mainz-Bingen angesiedelten Rettungsdienstbehörde mit Landrätin Dorothea Schäfer an der Spitze noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf direkt betroffenen Gebietskörperschaften, der benachbarten Rettungsdienstbehörden, der Hilfsorganisationen sowie der Krankenversicherungen mit. Beratend war das rheinland-pfälzische Innenministerium dabei. Die baufachliche Bestandsaufnahme der 21 Standorte lieferte das Architekturbüro Kölling.
Die Ergebnisberichte der Projektgruppe verstehen sich als grundsätzliche Empfehlungen zur räumlichen Konzeption und der Ausstattung von Rettungswachen. Sie basieren auf wissenschaftlichen und technischen Ergebnissen sowie Erfahrungswerten und sollen als Leitlinie bei der Planung zukünftiger Bau- und Modernisierungsvorhaben dienen.
Es kann im Rahmen eines Entscheidungskorridors notwendig werden, die Empfehlungen an den jeweiligen Einzelfall anzupassen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen oder das Einvernehmen mit den an der Finanzierung Beteiligten zu erzielen.
Die Projektgruppe wird ihre Arbeit in 2024 fortsetzen, um den Umsetzungsprozess fachlich zu begleiten.
Priorisierungsliste als PDF anhängend
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