Barrierefreie Bushaltestellen in Ingelheim
Gemäß §8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes ist Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Pflicht. Bereits im Jahr 2013 beschlossen, soll der ÖPNV in Deutschland ab dem 01. Januar 2022 vollständig barrierefrei sein. Die Idee ist, den ÖPNV für alle, ohne fremde Hilfe, zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhl- oder Rollatorfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen.
Unsere Gesellschaft wird immer älter – alle sprechen vom sogenannten demografischen Wandel. Gleichzeitig überlegen viele Ältere, ob sie ihren Führerschein abgeben sollen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: gesundheitliche Probleme, gestiegene Kosten bei der Fahrzeugunterhaltung oder einfach die Tatsache, dass man weniger unterwegs ist als zur Zeit der Berufstätigkeit.
Der Staat wirbt dafür, Busse und Bahnen zu nutzen und stellt dafür attraktive Angebote für den Nahverkehr bereit. Bereits 2022 nutzten viele Menschen das 9-Euro-Ticket über den Sommer hinweg. Es galt für drei Monate vom 01. Juni bis zum 31. August 2022. Seit Mai 2023 gibt es nun das 49-Euro-Ticket, ein einheitliches Ticket, für das man deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein kann. Weniger Auto-Verkehr auf den Straßen und damit Schutz der Umwelt sind einige der Gründe, weshalb der Staat den ÖPNV massiv subventioniert.
Damit in Ingelheim innerörtlich der Busverkehr verbessert wird, hat die Stadt mit ing-mobil bereits 2019 ein eigenes Stadtbusangebot geschaffen. Der Fahrgast steigt in klimatisierte Busse mit kostenfreien WLAN.
Fahrgastinformationen erfolgen über Monitore. Acht Busse fahren mit Elektroantrieb und verbessern so die Klimabilanz der Stadt. Über das Internet kann man sich über Strecken und Fahrpläne, Fundsachen, Tickets, Stellenangebote etc. informierten. (ing-mobil.de) In der Kreuzbergstraße werden derzeit an den Bushaltestellen die Bordsteinkanten erneuert, so dass das Einsteigen und Aussteigen für die Fahrgäste erleichtert wird. Der Reisende muss in der Lage sein – auch bei eingeschränktem Sehvermögen – die Haltestelle klar zu erkennen. Der Einstiegspunkt muss ohne Stolperkante erreichbar sein.
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